Die beiden Cannabis-Verbotszonen ( © Stadt Kempen)
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Kempen. Am 1. April 2024 ist in Deutschland das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten – die Stadt Kempen erlässt für das ab Morgen (03.05.) anstehende Altstadtfest sowie die am Samstag (04.05.) beginnenden Highland Games eine Allgemeinverfügung für den Konsum von Cannabis. Grundsätzlich darf laut CanG in Fußgängerzonen (also in der kompletten Kempener Altstadt) zwischen 07.00 und 20.00 Uhr kein Cannabis konsumiert werden.

Durch die Allgemeinverfügung gilt dieses Verbot zusätzlich nun auch am Freitag (03.05.) und Samstag (04.05.) für den Buttermarkt inklusive der angrenzenden Straßen / Wege zwischen 20.00 und 24.00 Uhr.

Für die Highland Games am Samstag (04.05.) und Sonntag (05.05.) gilt das Verbot für den Konsum von Cannabis an beiden Tagen in der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr – und zwar im Bereich Burgwiese und Burgparkplatz.

Darüber hinaus ist grundsätzlich zu beachten, dass der Konsum von Cannabis laut CanG in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen ebenfalls untersagt ist. Deswegen muss im Rahmen einer Gefährdungsanalyse und bei der Erstellung der Sicherheitskonzepte immer geprüft werden, ob über die gesetzlich bestehenden “Verbotszonen”/”Konsumverbotszonen” hinaus weitere Verbotszonen bzw. -zeiten für einen Veranstaltungsbereich – wie in diesem Fall das Altstadtfest und die Highland Games –

festgelegt werden müssen. Wer sich nicht an die Allgemeinverfügungen hält, muss mit einem Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro rechnen.

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