Prof. Dr. Ralf Klapdor (Foto: FDP Kreistagsfraktion)
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Kreis Kleve. Die FDP-Kreistagsfraktion ist verwundert und besorgt nachdem durch das Emmericher Taxiunternehmen „Taxi Vels GmbH“ bekannt wurde, dass Betrugsmöglichkeiten bei der Abrechnungssoftware des Night-Movers bestünden. Taxi Vels habe daraufhin den Vertrag mit dem Kreis Kleve zur Verwendung des „Night-Movers 2.0“ aufgekündigt. „Bisher hat die Kreisverwaltung jeglichen Hinweis unsererseits, dass die App für den Night-Mover verbessert werden sollte, negiert. Wir fragen uns nun, ob diese Reaktionen wirklich adäquat waren“, erklären die Liberalen ihre am Dienstag gestellte Anfrage an den Landrat.

Bereits seit Januar 2022 mit einer ersten Anfrage blickt die FDP Kreistagsfraktion regelmäßig kritisch auf die Entwicklung der Nutzerzahlen des Night-Movers. Aus Sicht der FDP ist die Funktionsfähigkeit der App ein Grund für die konstant niedrigen Nutzerzahlen. „Ich erlebe es nachts selbst und auch die Taxiunternehmen berichten uns, dass die App nachts häufig nicht funktioniert oder die Fahrten nicht an den Kreis übermittelt, weil die App nicht richtig lädt oder wir im Kreis Kleve durch ein Funkloch fahren“, erklärt der 21-jährige Luca Kersjes, der auch sachkundiger Bürger für die FDP-Kreistagsfraktion ist.

Luca Kersjes (Foto: FDP Kreistagsfraktion Kleve)

Laut FDP verkenne die Kreisverwaltung die Problemlage völlig. Wenn aufgrund der App die Fahrten im Taxi nicht an die Kreisverwaltung übermittelt werden, dann liegt das Problem bei der App und nicht bei den Taxiunternehmern. „Die Problemlage wird von der Kreisverwaltung nicht einmal erkannt. Das macht mich fassungslos und ist ein Tritt in das Gesicht junger Menschen. Statt den Taxiunternehmern Betrug vorzuwerfen, sollte die Kreisverwaltung sich dringend mit dem App Entwickler auseinandersetzen und auf Besserungen drängen“, teilt Kersjes weiter verärgert mit.

Zu den beiden in der Tagespresse dargestellten Schilderungen von Vels und der Kreisverwaltung zu der Vertragsaufkündigung hat die FDP-Kreistagsfraktion einen umfassenden Fragekatalog erstellt. Neben dem Zeitpunkt, wann erste Verdachtsmomente, als auch gesicherte Erkenntnisse zu der bzw. den Betrugsmöglichkeit/-en der Verwaltung bekannt waren, wünschen die Liberalen Auskünfte zur Information an die Taxiunternehmer im Kreis Kleve. Dazu wird auch die Anzahl der Betrugsfälle und der Rückzahlungsforderungen erfragt. „Warum wurden in diesem Zusammenhang Taxiunternehmer zu Rückzahlungen verpflichtet? Wie wird der für das bzw. die Taxiunternehmen entstandene Schaden, der nicht durch den bzw. die Taxiunternehmen selbst verursacht wurde, ausgeglichen?“, sind weitere Themenaspekte, die die FDP erklärt haben möchte.

„Wann ist mit einer Überarbeitung der Software zu rechnen?“, hinterfragt der Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Ralf Klapdor kritisch die Aufarbeitung und Beseitigung der Mängel. In diesem Zusammenhang verweist Klapdor auch auf eine Antwort der Kreisverwaltung zur letzten Anfrage der FDP. Laut Kreisverwaltung sei „[d]ie App […] deutlich weniger missbrauchsanfällig. Durch die technischen Rahmenbedingungen sind die Kontrollmöglichkeiten auf Seiten der Taxiunternehmen und der Kreisverwaltung deutlich gestiegen.“1 Daraus ergeben sich für Klapdor weitere Fragen: „Waren in der Vergangenheit bereits Missbräuche höheren Ausmaßes bekannt im Vergleich zu den nun Vorliegenden? Oder wie begründet sich die Bewertung der Kreisverwaltung?“

Abschließend sehen Klapdor und Kersjes die Kreisverwaltung eindeutig in der Pflicht zur Aufklärung und Beseitigung der aktuellen Schwierigkeiten und Unstimmigkeiten sowie Umsetzung von weiteren Maßnahmen, um die Nutzerzahlen des Night-Mover zu verbessern. Der Night-Mover ist ein Zuschuss für junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren für Taxifahrten am Wochenende. Der Night-Mover wurde dabei als Maßnahme der Unfallprävention eingeführt und hat sich zwischenzeitlich hoher Beliebtheit erfreut. Nach der Pandemie sind die Nutzerzahlen eingebrochen und haben sich nicht wieder erholt. Der Kreis Kleve ist gleichzeitig Spitzenreiter bei Verkehrstoten in ganz NRW.

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