Marc Lürbke MdL (Foto: James Zabel)
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Münster/Düsseldorf/Köln/Rhein-Ruhr. Nach heutigem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

Hierzu sagt Marc Lürbke, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW: „Jeder Extremist ist Mist. Unsere Demokratie darf kein sicherer Hafen für Extremismus und Intoleranz sein! Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zeigt, dass unsere Justiz unabhängig und faktenbasiert arbeitet. Es sollte alle demokratischen Parteien wachrütteln und weiter dazu motivieren, entschieden gegen jede Art von Extremismus vorzugehen und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen.

Die AfD war schon immer ein Wolf im schlecht sitzenden Schafspelz. Im Landtag erleben wir bereits seit 2017, dass die AfD keinen Hehl aus ihren menschenverachtenden Positionen und ihrer radikalen Haltung macht. Es ist richtig und wichtig, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Klarheit schafft. Wer jetzt noch Mitglied der AfD ist, weiß klipp und klar, in welchem Boot er sitzt – es segelt unter rechtsextremistischer Flagge.

Es ist wichtig, dass der Rechtsstaat mit allen verfügbaren Mitteln handelt, um die Sicherheit und Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Organisationen, die unsere Demokratie gefährden, müssen genau beobachtet werden. Hierfür ist es wichtig, dass Justiz und Sicherheitsbehörden wehrhaft und bestmöglich ausgestattet sind. Wir fordern deshalb weiterhin nachdrücklich von der schwarz-grünen Landesregierung deutlich größere Anstrengungen zu unternehmen, um Justiz und Sicherheitsbehörden in NRW besser zu unterstützen!“

Partei FREIE WÄHLER will Wählerinnen und Wähler zurückgewinnen

„Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist wichtig und richtig. Wir Freie Wähler begrüßen das heutige Urteil aus Münster. Damit kann der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung dieser Partei einsetzen“, kommentiert Torsten Ilg, Vorsitzender der Partei Freie Wähler in Köln und im Bezirk Mittelrhein die heutige Gerichtsentscheidung.

Torsten Ilg (Foto: FREIEN WÄHLER Köln)

Ilg appelliert gleichzeitig an die Wählerinnen und Wähler der AfD, sich wieder auf das demokratische Spektrum der Mitte zuzubewegen: „Wir Freie Wähler verurteilen nicht pauschal alle Wählerinnen und Wähler, die aus purer Verzweiflung über die Politik der etablierten Parteien, in der Vergangenheit die AfD gewählt haben. Wir wollen mit unseren kritischen Positionen zum Thema Zuwanderung und einer „freiheitlichen Debatten-Kultur“ dafür werben, dass enttäuschte Bürgerinnen und Bürger wieder die politische Mitte stärken. Diese Mitte hat sich mit dem Erstarken der Grünen, SPD, LINKEN und Sara Wagenknecht leider sehr weit nach links verschoben. Hier wollen wir ansetzen und für ein politisches Korrektiv sorgen. Bei der Europawahl, aber auch bei der Kommunalwahl 2025, für die wir noch Kandidatinnen und Kandidaten suchen. Wir gehen bewusst mit offenen Listen in die Wahl. Eine Mitgliedschaft in der Partei FREIE WÄHLER ist nicht zwingend vorgeschrieben. Auch hier unterscheiden wir uns von den anderen Parteien“, so Torsten Ilg in einer aktuellen Pressemitteilung.

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