Das Projekt „Tapetenwechsel“ wird in 2024 von 44mg e. V. weitergeführt und ist eins der geförderten Projekte der zweiten Förderrunde (Foto: © Szhesco)
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Mönchengladbach. Mönchengladbach kann sich auf noch mehr Kulturprogramm in 2024 freuen: Nachdem Anfang des Jahres bereits 29 Projekte eine Unterstützung durch die freie Kulturförderung der Stadt Mönchengladbach erhielten, werden nun zehn weitere Projekte durch Restmittel gefördert.

Bis zur Antragsfrist Anfang April bewarben sich 28 Projektträger*innen mit einer Gesamtantragssumme von über 141.000 Euro auf die noch zur Verfügung stehenden 33.700 Euro. „Einerseits freuen wir uns natürlich sehr über diese große Resonanz, die Interesse und Bedarf an der Förderung freier Kultur verdeutlicht“, so Agnes Jaraczewski, Leiterin des Kulturbüros. „Andererseits hat uns diese große Überzeichnung auch vor Herausforderungen gestellt und es mussten auch einige Projekte abgelehnt werden.“

Kulturausschuss und Kulturbüro einigten sich schlussendlich auf zehn Projekte. „Erfreulicherweise gehen sieben der zehn Förderungen an neue Antragstellende“, so Birte Wehmeier, stellvertretende Leiterin des Kulturbüros. „Das zeigt, wie sehr die freie Szene in Bewegung ist.“

Im Einzelnen werden gefördert:

  • 44mg e. V. – Tapetenwechsel 2024 (3.500 Euro)
  • BachChor Mönchengladbach e. V. – Motette zum Bachfest (2.900 Euro)
  • Christiane Behr – Von 2 Orten… (5.000 Euro)
  • Der Blaue Rheydter e. V. i. G. – 16. Rheydter Kunsttage (1.000 Euro)
  • Förderverein Schmölderpark e. V. – Sound of Schmölderpark (2.000 Euro)
  • Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Mönchengladbach e. V. – Wahrnehmung des Judentums als Teil der Stadtgesellschaft (2.500 Euro)
  • KulturBühnePlus e. V. – Flöhe außer Rand und Band – Jugendtheaterproduktion (3.300 Euro)
  • MiDNIGHT – Block Party Vol. 4 (5.000 Euro)
  • Soul Dance Community – Ausdruck der Seele (2.500 Euro)
  • UNS Kollektiv – Next US (6.000 Euro)

Die Antragsfrist für die Förderung freier Kulturprojekte in 2025 ist der 31. Oktober 2024. Förderrichtlinien, Nebenbestimmungen und weitere Informationen sind zu finden unter www.stadt.mg/kulturfoerderung.

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