Die Grafik gibt einen Überblick über die Zufahrten, über die die anliegenden Wohngebiete während der Rheinkirmes mit den entsprechenden Durchfahrtsberechtigungen dauerhaft befahren werden können ( © Landeshauptstadt Düsseldorf/Ordnungsamt)
Anzeige

Düsseldorf. Die Rheinkirmes wird in diesem Jahr am Freitag, 12. Juli, eröffnet. Sie läuft bis Sonntag, 21. Juli. Durch ein angepasstes Verkehrskonzept sollen Einschränkungen für den Autoverkehr und die Anwohner der umliegenden Wohngebiete möglichst gering gehalten werden. Die Bewohner erhalten durch das Konzept die Möglichkeit, ihre Wohnungen weiterhin zu erreichen.

Kraftfahrzeughalter, die ihren Wohnsitz in den gesperrten Gebieten haben und deren Fahrzeuge – auch solche mit auswärtigem Kennzeichen – auf diesen Wohnort zugelassen sind, erhalten eine Durchfahrtsberechtigung zugeschickt, die zum einfachen Passieren der Sperren berechtigt. Diese Berechtigung ist bei der Kontrolle vorzuzeigen oder deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe zu befestigen. Die Bescheinigung beinhaltet keine Vergünstigungen für das Abstellen von Fahrzeugen, sie ersetzt auch nicht den Bewohnerparkausweis. Bewohnerparkausweise für die betroffenen Parkgebiete NK, OK, Z und SC gelten dort zugleich als Durchfahrtsberechtigung.

Firmen-, Mitarbeiter- und Kundenfahrzeuge
Im gesperrten Gebiet ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Antrags auf Firmenbriefbogen für jedes angegebene Fahrzeug eine separate Durchfahrtsberechtigung. Sonstige Betriebe mit Kundenverkehr erhalten auf Antrag für die Geschäftszeiten Durchfahrtsberechtigungen. Geschäftsinhaber können die mit Firmenstempel versehene Durchfahrtsberechtigung an Kunden ausleihen.

Betriebe mit Mitarbeitern im Außendienst können auf Firmenbriefbogen einen Antrag zur Durchfahrtsberechtigung stellen, in dem die Kennzeichen der Außendienstfahrzeuge aufgeführt sind. Darin muss bestätigt werden, dass diese Mitarbeitenden häufig Außendiensttätigkeiten wahrnehmen.

Die Ausgabe der Durchfahrtsberechtigungen für Anlieger und Anwohner erfolgt ausschließlich in der Bezirksverwaltungsstelle 4, Pariser Straße 41, im Gebäude Hallenbad Rheinblick 741, 2. Obergeschoss, Telefon 0211-8993010, 0211-8993012 oder 0211-8993058. Per E-Mail ist die Bezirksverwaltungsstelle 4 erreichbar unter Bezirksverwaltungsstelle.04@duesseldorf.de.

Die Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstelle 4 sind:

Montag, 8. Juli, bis Donnerstag, 11. Juli, jeweils von 8.30 bis 15 Uhr
Freitag, 12. Juli, von 8.30 bis 12 Uhr

Schriftlichen Anträgen auf Erteilung einer Durchfahrtsberechtigung muss ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt werden. Wichtig: In der Polizeiinspektion Mitte auf der Luegallee und im Bürgerbüro werden keine Durchfahrtberechtigungen ausgegeben. Weiterhin wichtig zu wissen: Im direkten Umfeld der Kirmes gibt es zum Schutz der Anwohner vor Belästigungen keine öffentlichen Parkplätze. Fahrzeuge, die im Parkverbot stehen, werden abgeschleppt.

Zugangssperren und Verkehrsüberwachung
Die Einschränkungen für Autofahrer und Anwohner während der Rheinkirmes 2024 sollen möglichst gering gehalten werden. An mehreren Kontrollstellen ist eine Durchfahrt zu den Wohngebieten nur mit einer entsprechenden Durchfahrtsberechtigung oder mit Bewohnerparkausweis möglich. Das Sperrgebiet wird zum einen, wie in den vergangenen Jahren, von den Straßen Rheinallee, Kaiser-Wilhelm-Ring, Kaiser-Friedrich-Ring, An der Apfelweide, Arnulfstraße, Quirinstraße und Belsenstraße eingefasst. Außerdem ist in diesem Jahr auch das Wohngebiet, das von Greifweg, Belsenstraße, Düsseldorfer Straße, Alberichweg, Drususstraße und Schanzenstraße umschlossen wird, gesperrt. Dafür wird ebenfalls eine Durchfahrtsgenehmigung benötigt.

Die anliegenden Wohngebiete sind während der Kirmeszeit über folgende Zufahrten erreichbar:

Niederkasseler Kirchweg/Lütticher Straße
Niederkasseler Straße/An der Apfelweide
San-Remo-Straße/Kaiser-Friedrich-Ring
Oberkasseler Straße/Düsseldorfer Straße
Dominikanerstraße/Barbarossaplatz
Teutonenstraße/Luegallee
Hectorstraße/Düsseldorfer Straße
Quirinstraße/Arnulfstraße
Schanzenstraße/Belsenstraße
Drususstraße/Pariser Straße

Über diese Zufahrten können die Wohngebiete während der Rheinkirmes mit den entsprechenden Durchfahrtsberechtigungen dauerhaft befahren werden. Der Kaiser-Wilhelm-Ring ist während der Kirmes wie schon in den Vorjahren für den Individualverkehr gesperrt. Bewohnende des Kaiser-Wilhelm-Rings können die Straße über den Sperrpunkt Kaiser-Wilhelm-Ring/Düsseldorfer Straße aus Fahrtrichtung Rheinkniebrücke anfahren.

Zu folgenden Uhrzeiten werden die Zufahrten durch einen externen Sicherheitsdienst kontrolliert:

Freitag, 12. Juli, 14 bis 2 Uhr
Samstag, 13. Juli, 13 bis 2 Uhr
Sonntag, 14. Juli, 11 bis 0 Uhr
Montag, 15. Juli, 14 bis 0 Uhr
Dienstag, 16. Juli, 14 bis 0 Uhr
Mittwoch, 17. Juli, 14 bis 0 Uhr
Donnerstag, 18. Juli, 14 bis 0 Uhr
Freitag, 19. Juli, 13 bis 2 Uhr
Samstag, 20. Juli, 13 bis 2 Uhr
Sonntag, 21. Juli, 11 bis 0 Uhr

Weitere der Lage angepasste Sperrzeiten sind möglich. Zur Unterstützung des Verkehrskonzepts wird die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamts die betroffenen Gebiete mit mehreren Einsatzteams verstärkt auf ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge kontrollieren und Bußgeldverfahren und/oder Abschleppungen einleiten.

Beitrag drucken
Anzeige