Kontrollen auf der B-56N anlässlich der UEFA EM 2024 (Foto: Bundespolizei)
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Aachen/Kreis Heinsberg. Am vergangenen Wochenende vollstreckte die Bundespolizei in Aachen mehrere internationale und nationale Haftbefehle und verweigerte einem gewaltbereiten Fußballanhänger die Einreise.

Mittels eines europäischen Haftbefehls war ein 48-jähriger bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger von den Niederlanden zum Zwecke der Auslieferung ausgeschrieben. Er wurde wegen des illegalen Besitzes von Schusswaffen gesucht. Bei der Kontrolle in Aachen-Lichtenbusch wurde er nach erfolgter Einreise aus Belgien festgenommen und in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert. Am Folgetag wurde er dem Amtsgericht zwecks einer Festhalteanordnung vorgeführt. Das bei der Generalstaatsanwaltschaft in Köln anhängige Auslieferungsverfahren dauert zurzeit noch an.

Ein Marokkaner (26) war gleich durch zwei europäische Staaten im Schengener Informationssystem zur Festnahme zwecks Auslieferung ausgeschrieben. Er war im Fahndungssystem verzeichnet wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation bzw. wegen organisiertem und bewaffnetem Raubüberfall sowie diverser Eigentumsdelikte. Er wurde auf der Bundesstraße 56 im Kreis Heinsberg festgenommen und dem Gewahrsam der Kreispolizeibehörde Heinsberg zugeführt, um ihn in Folge dessen dem Amtsgericht Geilenkirchen zwecks Festhalteanordnung vorzuführen. Hier steht zurzeit auch noch das bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln anhängige Auslieferungsverfahren an.

Auch auf der Bundesstraße 56 bei Heinsberg konnte ein 52-jähriger Gambier festgenommen werden, der von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Erschleichen von Leistungen zum Zwecke der Strafvollstreckung zur Festnahme ausgeschrieben war. Eine Haftstrafe konnte der Mann durch Begleichung einer Geldstrafe von 900,- Euro in letzter Sekunde abwenden.

Weiterhin auf der Bundestraße 56 bei Heinsberg wurde eine Spanierin im Alter von 46 Jahren in einem Fernreisebus vorläufig festgenommen. Sie wurde durch die Staatsanwaltschaft Dortmund zum Zwecke der Strafvollstreckung gesucht. Diese konnte durch eine Zahlung einer Geldstrafe von fast 1.280,- Euro die Freiheitsentziehung abwenden.

Der Bundespolizei gelang zudem die Verweigerung der Einreise eines aus den Niederlanden kommenden 50-jährigen Portugiesen, welcher als gewalttätiger Fußballanhänger hinlänglich polizeilich bekannt ist. Er war bereits wegen des Gebrauchs diverser Pyrotechnik sowie Gewalt- und Eigentumsdelikte in Erscheinung getreten. Nach Deutschland durfte er anlässlich der UEFA EM 2024 – nicht – einreisen. Er wurde in die Niederlande zurückgewiesen. (ots)

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