Dr. Klaus Wiener MdB (Foto: © Matthias Morawetz)
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Mettmann/Berlin/Kassel/Rhein-Ruhr. Erneut kassiert das Bundesverfassungsgericht einen wesentlichen Teil eines Gesetzes der Ampel-Koalition. Der heimische Bundestagabgeordnete Dr. Klaus Wiener begrüßt, dass die Änderung des Wahlrechts nicht wie vorgesehen durchgeht. Die Regierung nimmt er dafür an anderer Stelle in die Pflicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition von 2023 in Teilen für verfassungswidrig erklärt. In dem unter anderen von der Unionsfraktion beantragten Verfahren wurde die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel für nichtig erklärt. Dadurch gilt das alte Verfahren nun weiter, nach dem eine Partei bei der Verteilung der Sitze gemäß ihrem Stimmenanteil berücksichtigt wird, wenn sie eine festgelegte Mindestanzahl von Direktmandaten gewinnt.

„Damit ist Ampel-Koalition nach den Urteilen zum Heizungsgesetz und dem Nachtragshaushalt nun bereits zum dritten Mal durch das Bundesverfassungsgericht in die Schranken gewiesen worden“, betont der Bundestagsabgeordnete aus dem Südkreis, Dr. Klaus Wiener. Doch die neuerliche Zurechtweisung der Regierung aus Karlsruhe wertet der CDU-Politiker nur als Teilerfolg: „Bedauerlich ist, dass das Gericht das Zweitstimmendeckungsverfahren durchgehen ließ. Dies bedeutet eine entscheidende Schwächung des Direktmandates und damit letztendlich der Demokratie, denn so könnte es passieren, dass ein Bewerber nicht in den Bundestag einziehen darf, obwohl er seinen Wahlkreis gewonnen hat.“

Wiener und die Unions-Fraktion befürworteten zwar eine Verringerung der Anzahl an Abgeordneten im Bundestag, jedoch auf andere Weise: „Wir bieten der Ampelkoalition an, noch vor der nächsten Bundestagswahl eine gemeinsame umfassende Änderung des Wahlrechts vorzunehmen, die beide Ziele erreicht: Die Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf 630 Mandate und die Wahrnehmung der gewonnenen Wahlkreismandate ohne weitere Bedingungen. Wenn die Ampel dazu nicht bereit ist, muss das Wahlrecht in der nächsten Wahlperiode erneut geändert werden.“

Dabei kritisiert der heimische Abgeordnete ein doppelbödiges Vorgehen der Regierung: „Es kann nicht sein, dass wir uns mit allen Mitteln um eine Verkleinerung des Bundestages bemühen, während die Bundesministerien einen massiven Stellenaufwuchs von über 1700 Stellen seit Amtsantritt der Ampel betreiben. Mit diesem Faktor 17 kann es sicher keine Entlastung der Bürger und keinen Bürokratieabbau geben.“

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