(Grafik: © IT.NRW)
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Düsseldorf/Rhein-Ruhr. Im Jahr 2023 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 55 833 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden in rund einem Viertel der Fälle eine akute (7 742) oder eine latente (6 098) Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. Bei einer latenten Gefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig feststellen, sie kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.

In 35,3 Prozent der Fälle (19 735) wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt. In den meisten Fällen (22 258) wurden weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf festgestellt.

Vernachlässigung war 2023 die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung

Das häufigste Anzeichen bei der festgestellten latenten oder akuten Gefährdung der Kinder war im Jahr 2023 die Vernachlässigung (7 289). Die weiteren Anzeichen der Kindeswohlgefährdung waren psychische Misshandlung (5 070), körperliche Misshandlung (4 026) und sexuelle Gewalt (1 016). Bei der Angabe der Art der Kindeswohlgefährdung waren Mehrfachnennungen möglich.

Die Jugendämter wurden in einem Drittel der Fälle (16 623) durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. Weitere Hinweise erfolgten durch Verwandte, Bekannte oder Nachbarn (7 167) oder das Personal von Schulen sowie Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen (8 760).

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass aufgrund technischer Probleme die Meldungen einiger Kommunen nicht bzw. nicht vollständig erfolgt sind, weshalb ein Vorjahresvergleich auf Landesebene nicht möglich ist.

Im Zusammenhang mit dem Cyberangriff bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen liegen für den Kreis Siegen-Wittgenstein keine vollständigen Daten vor. Für die Städte Siegen und Schwerte konnten nur wenige Meldungen berücksichtigt werden. Weitere Informationen zum Cyberangriff.

Aufgrund eines Erfassungsfehlers in Essen, Köln und Elsdorf konnten für diese Kommunen keine Daten berücksichtigt werden. Ein Vergleich mit den Vorjahresergebnissen ist daher nur sehr eingeschränkt möglich.

(244 / 24) Düsseldorf, den 2. August 2024

Daten zur Zahl der Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in NRW für die Jahre 2015 bis 2023 auf Ebene der Jugendamtsbezirke finden Sie in der Landesdatenbank NRW.

Weitere Ergebnisse auf Ebene der Städte und Gemeinden finden Sie in der Landesdatenbank NRW.

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