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Oberhausen. In diesen Tagen werden für die Erstellung des neuen Mietspiegels 20.000 zufällig ausgewählte Oberhausener Haushalte angeschrieben, um an der Befragung zu ihrem Mietverhältnis bzw. ihren Wohnungen teilzunehmen. Die Erhebung ist die Grundlage für den neuen, qualifizierten Mietspiegel für Oberhausen, der im Frühjahr des nächsten Jahres erscheint.

Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren gibt es jedoch zwei wichtige Neuerungen, die es in den über 40 Jahren des Mietspiegels noch nicht gab: Es besteht erstmals eine Auskunftspflicht der befragten Haushalte und die Befragung erfolgt online.

Die Auskunftspflicht ist durch den Bund im Juli 2022 beschlossen und gesetzlich festgehalten worden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Auskunft nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Für die Online-Befragung erhalten die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger ein Anschreiben mit einem Zugangslink und einer TAN als Einmalkennwort, das die Teilnahme an der Befragung ermöglicht.

Der Mietspiegel gibt Auskunft über ortsübliche Mieten und trägt damit wesentlich zum Rechtsfrieden zwischen den Mietparteien bei. Gefragt wird zum Beispiel, wie hoch die Grundmiete und die Nebenkosten sind, wann das Gebäude erbaut wurde, wann und was gedämmt wurde, welche Ausstattung zur Wohnung gehört und wie sich die Wohnlage gestaltet. In der Stichprobe sind auch Eigentümerinnen und Eigentümer enthalten, die selbst ihr Eigentum bewohnen.

Weitere Informationen zum Thema Mietspiegel finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.oberhausen.de/mietspiegelerhebung

Hintergrund: Seit über 40 Jahren veröffentlicht die Stadt Oberhausen den Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen. Er stellt eine Orientierungshilfe dar, die es den Mietpartnern ermöglicht, eine für alle Beteiligten faire Miete zu vereinbaren.

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