Die Grafik gibt Auskunft über die mögliche Lärmbelastung in Erkrath (Grafik: © TAC Technische Akustik)
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Erkrath. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen in einem Turnus von fünf Jahren entsprechende Lärmkarten und damit verbundene Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. zu aktualisieren. In Erkrath erfolgt das Aufstellen eines solchen Lärmaktionsplanes auf Grundlage der Lärmkartierung aus 2022 durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW bzw. Landesumweltamt (LANUV) NRW.

Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung vom 19.08. bis 15.09.2024 können interessierte Erkratherinnen und Erkrather neben der Einsicht in den aktuellen Lärmaktionsplanentwurf für Erkrath auch Stellung zum Entwurf nehmen und so ihre Meinung einbringen. Möglich ist dies über das Beteiligungsportal des Landes NRW unter www.beteiligung.nrw.de/portal/erkrath. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Stellungnahme kann auch anonym erfolgen. Alternativ können Anmerkungen zum Entwurf auch per Post an Stadt Erkrath, Fachbereich Umweltschutz ∙ Klimaschutz, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath eingereicht werden. Die Stellungnahmen zum Entwurf werden nach Abschluss der Beteiligungsphase umgehend geprüft und sofern umsetzbar bei der Erstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Der endgültige Entwurf wird anschließend politisch beraten und beschlossen.

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung sind der städtischen Homepage unter www.erkrath.de zu entnehmen. Wissenswertes zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.umgebungslaerm.nrw.de zu finden.

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