Dr. Sarah Bünstorf (Foto: Stadt Willich)
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Willich. Eine aktuelle Version des Unterbringungskonzepts für geflohene Menschen hat die zuständige Beigeordnete Dr. Sarah Bünstorf am Donnerstagabend dem Sozialausschuss der Stadt Willich vorgestellt. Aktualisiert, an die nach wie vor dynamische Situation angepasst – und vor allem erstmals werden im neuen Konzept auch stadtteilbezogene Auswirkungen berücksichtigt, „etwa die konkreten Folgen auf angrenzende Bereiche wie beispielsweise die KiTa-Platzversorgung, schulische Belange oder auch die baurechtliche Situation“, so Bünstorf bei der Vorstellung. Seit Anfang 2024 ist die Zahl der in Willich untergebrachten Flüchtlinge mit gut 1.100 Personen auf einem konstant hohen Niveau; die Zuwächse sind derzeit aber moderat. Die Verwaltung hat angesichts dieser Situation die Unterbringungen unter wirtschaftlichen, sozialen, und integrationspolitischen Gesichtspunkten neu in den Blick genommen und mittel- und langfristig konzeptionell weiterentwickelt.

Das bewährte und erfolgreiche Prinzip der dezentralen Unterbringung wird demnach weiterverfolgt: Neben dem „Moltkedorf“ nutzt die Sozialverwaltung diverse Liegenschaften unterschiedlicher Größe im gesamten Stadtgebiet. Die Liegenschaften befinden sich entweder im städtischen Eigentum oder sind von der städtischen Grundstücksgesellschaft sowie Privatleuten angemietet.

Sofern keine separaten Verträge geschlossen sind, erfolgt die Betreuung durch städtische Mitarbeitende im Außendienst, die Hausmeistertätigkeiten wahrnehmen und auch sonst in Sachen bei Integration unterstützen.

Einige wesentliche Fakten des Konzepts im Überblick:

  • Durch weitere Bauprojekte (insbesondere durch private Investoren, zum Teil auch durch die städtische Grundstücksgesellschaft, GSG) soll grundsätzlich mehr bezahlbarer, dauerhafter Wohnraum geschaffen werden. Dies auch, um Konkurrenz zwischen Zugewanderten und anderen Personengruppen, die darauf angewiesen sind, möglichst zu vermeiden.
  • Die Stadt kauft weiterhin Belegungsrechte bei privaten Wohnungsbauinvestoren an, was einen gezielten Investitionsanreiz darstellt. Bei der Belegung von Wohnungen, die auf diese Weise doppelt mit öffentlichen Mitteln („normale“ öffentliche Wohnungsbauförderung plus Ankauf von eigenen städtischen Belegungsrechten) gefördert werden, können gut integrierte Flüchtlinge angemessen mitberücksichtigt werden.
  • Perspektivisch soll auch die Fläche, auf der das jetzige „Moltkedorf“ steht, für eine dauerhafte Bebauung genutzt werden, die Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen schafft. In einem ersten Schritt ist 2025 die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes vorgesehen. Soweit die bisher genutzten Container noch nicht komplett aufgegeben werden können, werden diese zumindest so freigezogen, dass nach Schaffung von Baurecht sukzessive mit der dauerhaften Bebauung begonnen werden kann. „Bereits in den letzten Monaten wurde die Auslastung des ,Moltkedorfs´ deutlich reduziert“, so Bünstorf.
  • Die gegebenen Unterbringungsmöglichkeiten werden verstärkt unter Berücksichtigung einer angemessenen Verteilung auf die alle Stadtteile geplant und genutzt – was vor allem im Hinblick auf den bisher faktisch unterrepräsentierten Ortsteil Schiefbahn und die Inanspruchnahme der Grundschulen gilt.
  • Einzelne Liegenschaften wurden unter auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengelegt, „wodurch erhebliche Kosteneinsparungen realisiert werden können“, betont Bünstorf.
  • Eigene Mietverträge für gut Integrierte statt Unterbringung „durch die Stadt“: Personen und Familien, die in Einzelwohnungen (von der Sozialverwaltung zu diesem Zweck angemietet) untergebracht worden sind und die mittlerweile aufgrund der erfolgreichen Begleitung durch die zuständigen Hausmeister/Integrationshelfer sozial gut integriert sind, übernehmen die Mietverträge ihrer Wohnungen oder tun dies bis Ablauf des Jahres. Bünstorf: „Das führt in verschiedener Hinsicht zu Kosteneinsparungen, vor allem, weil eine Betreuung durch Hausmeister und Integrationshelfer in diesen Fällen oft nicht mehr notwendig ist.“

Das Konzept (der Ausschuss nahm es Donnerstagabend einstimmig zustimmend zur Kenntnis) soll in regelmäßigen Abständen an die aktuellen Entwicklungen angepasst voraussichtlich 2026 erneut aktualisiert vorgelegt werden.

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