Kontrollstelle "Tennisschläger" , Person bei der Überprüfung am Kontrollfahrzeug (Foto: Polizei)
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Kranenburg. Am Mittwoch (02. Oktober 2024) führte die Kreis Klever Polizei in der Zeit von 15:00 bis 21:00 Uhr eine große Kontrolle am sogenannten “Tennisschläger” an der B9 in Kranenburg durch. Gemeinsam mit Einsatzkräften des Zoll, des Grenzüberschreitenden Polizeiteams (mit Polizeikräften aus den Niederlanden, der Bundespolizei und der Klever Polizei) wurden an der Kontrollstelle, die vom Technischen Hilfswerk mit dem Aufbau von Lichttechnik und Aufenthaltszelten unterstützt wurde, eine Vielzahl von Fahrzeugen angehalten und sie und ihre Fahrer und Fahrerinnen überprüft. Dabei stand die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit im Fokus der Kontrolle.

Einige Kilometer vorher war eine Geschwindigkeitsmessanlage in einer 70er-Zone aufgebaut. Darüber hinaus wurden durch uniformierte und zivile Streifen auch im weiteren Umfeld der stationären Kontrolle Fahrzeuge überprüft. Bei insgesamt 26 Personen ergaben sich Anhaltspunkte für den Genuss von berauschenden Mitteln (Alkohol und Drogen), die in 9 Fällen durch entsprechende Vortests bestätigt wurden bzw. die Anhaltspunkte so stark waren, dass auch ohne einen Vortest Blutproben angeordnet und die Weiterfahrt untersagt wurde. Die Blutproben wurden vor Ort durch einen während der Kontrollaktion anwesenden Arzt vorgenommen.

Ein Fall war dabei auch für die Beamten nicht alltäglich: an der vor der Kontrollstelle aufgebauten Radaranlage war ein vorbeifahrendes Fahrzeug zwar nicht zu schnell, aber der in diesem Augenblick außerhalb des Fahrzeuges stehende Mitarbeiter der Polizei nahm in der Luft deutlichen Cannabisgeruch wahr. Dies wurde an der Kontrollstelle deutlich bestätigt und führte zu einer Blutprobe und der Untersagung der Weiterfahrt bei der Fahrerin. Neben den genannten Verdachtsfällen auf Fahruntüchtigkeit wurden in zwei Fällen illegal aus den Niederlanden eingeführte Betäubungsmittel aufgefunden, sichergestellt und entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Zwei Strafanzeigen wurden wegen fehlenden Versicherungsschutzes bzw. Führen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges gefertigt. Ebenso wurden zwei Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet: Bei einem Mercedes-Fahrer wurde festgestellt, dass er in den Niederlanden keine Fahrerlaubnis für das Führen eines Pkw hat und auch in Deutschland ein Fahrverbot besteht! Gegen die Halterin, seine Mutter, die ihr Fahrzeug und ihn anschließend wenig begeistert an der Kontrollstelle abholen musste, wurde ebenfalls Anzeige erstattet.

Des Weiteren wurden insgesamt 98 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt, davon 28, bei denen Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt werden, bei 11 Personen wurden Verwarnungsgelder wegen Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes erhoben, neun Mal wurde die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt festgestellt. Bei drei sonstigen Verstößen sticht einer besonders heraus: durch eine Motorradstreife des Verkehrsdienstes der Polizei wurde bereits bei der Anfahrt in den Einsatzraum ein gravierender Rotlichtverstoß festgestellt.

Ein Pkw-Führer fuhr an einer vor einer Rotlicht zeigenden Baustellenampel wartenden Fahrzeugschlange vorbei und weiter durch die Baustelle. Er hatte wohl dabei den an erster Stelle vor der Ampel wartenden Kradfahrer der Polizei übersehen, der umgehend die Verfolgung aufnahm und den Fahrer nach kurzer Zeit anhalten konnte. Ein Bußgeld von mindestens 200 EUR plus Verwaltungsgebühren und ein Monat Fahrverbot drohen jetzt dem Fahrer, der angab, es eilig zu haben!

Die Kreis Klever Polizei wird auch weiterhin, neben Kontrollen wie der gestrigen, im Straßenverkehr präsent sein, um im Rahmen des behördenstrategischen Ziels, schwere Verkehrsunfälle zu verhindern, konsequent Verkehrsverstöße zu ahnden! (ots)

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