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Alpen. Kurz vor den närrischen Tagen möchte das Ordnungsamt der Gemeinde Alpen zu den vom 06. bis 08. Februar 2016 in der Gemeinde Alpen stattfindenden Karnevalszügen die folgenden Hinweise geben:

Wie bereits in den Vorjahren, gilt auf den Karnevalszügen in Menzelen (Samstag, 06.02.), Alpen (Sonntag, 07.02) und Veen (Rosenmontag, 08.02.2016) ein absolutes Glasverbot, d.h. das Mitführen oder der Verkauf  jeglicher Art von Glasgetränkebehältnissen vor und während der Züge ist untersagt. Dies gilt auch für das Mitführen und die Benutzung von mobilen Beschallungsanlagen (Ausnahme Zugteilnehmer).

Für den Alpener Kinderkarnevalszug ist zudem erstmals ein Alkoholverbot angeordnet, welches das Mitführen, den Verzehr und Verkauf von alkoholischen Getränken außerhalb geschlossener Räume untersagt.

Bei allen Zügen sind die Einsatzkräfte von Polizei, Ordnungs-, Kreisjugendamt und Sicherheitsdienst deutlich erhöht worden, so dass entsprechende  Kontrollen verstärkt stattfinden und ggfs. auch Platzverweise erteilt werden.

Ordnungsamt, Polizei und die beteiligten Vereine haben sich im Vorfeld auf diese Maßnahmen geeinigt und bitten alle Zugteilnehmer und Besucher um Verständnis und Beachtung.

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