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Sabine Weiss MdB (Foto: privat)

Kreis Wesel. „Auf Drängen insbesondere der weiblichen CDU-Bundestagsabgeordneten ist nun eine deutliche Verschärfung des Sexualstrafrechts verabschiedet worden. Damit stärkt die Union die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen“, erklärt Sabine Weiss, die CDU-Bundestagsabgeordnete aus dem Kreis Wesel.

Auch das sogenannte Grabschen und solche Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden, stehen zukünftig unter Strafe. „Frauen sind kein Freiwild. Sexuelle Handlungen gegen den Willen der Frau ist ein schwer traumatisierendes Erlebnis, unter dem viele Frauen ein Leben lang leiden. Die bedingungslose Umsetzung des Grundsatzes ‘Nein heißt Nein’ war daher überfällig. Die nun beschlossene Verschärfung des Sexualstrafrechts ist ein Meilenstein für die sexuelle Selbstbestimmung der Frau. Die Frauen in der CDU haben seit Jahren für diese Verschärfung gekämpft“, so Sabine Weiss.

Ähnlich positiv bewertet die Frauen Union (FU) im Kreis Wesel die Entscheidung des Bundestages vom Donnerstag: “Der engagierte Einsatz der Frauen in NRW hat sich gelohnt: Der Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht wurde heute zusammen mit den von uns Frauen geforderten Änderungen mit großer Mehrheit vom Deutschen Bundestag verabschiedet.”  

„Viele Frauen der Frauen Union NRW haben in nur 4 Wochen rund 3.500 Unterschriften für eine Verschärfung des Sexualstrafrechtes gesammelt und damit den Druck auf den Justizminister erhöht. Auch hier im Kreis Wesel waren wir aktiv dabei und danken unseren Mitstreiterinnen der Frauenverbände im Kreis Wesel“, so die stellvertretende Vorsitzende der Frauen Union Kreis Wesel, Anika Zimmer aus Hünxe. „Unser Ziel war es, dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht gestärkt und der Grundsatz „Nein heißt Nein“ konsequent umgesetzt wird.“  

Mit der Einführung des Grundtatbestandes nach dem Grundsatz:„Nein heißt Nein“ muss der Täter den Willen des Opfers fortan nicht mehr überwinden, sondern es reicht, wenn der Täter sich über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt. Eine Gewaltanwendung des Täters muss nicht hinzutreten, wie das noch der geltende Vergewaltigungsparagraph unter anderem voraussetzt. Mit der Einführung zweier neuer Tatbestände wird die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen umfassend geschützt. Zum einem habe man mit dem Straftatbestand „sexuelle Belästigung“ (§ 184i StGB-E) eine Handhabe geschaffen, um das sogenannte „Grapschen“ angemessen zu ahnden. 

Zum anderen habe man sich auf einen Tatbestand geeinigt, der Straftaten aus Gruppen erfasst. Hierbei macht sich jeder strafbar und wird zur Verantwortung gezogen, wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die andere Personen bedrängt und dabei Straftaten nach §§ 177 oder 184i StGB-E begeht. 

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