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Die Kampagne gegen (sexuelle) Belu00e4stigung (Flyer der Gleichstellungsstelle)

Mülheim. Die Gleichstellungsstelle Mülheim an der Ruhr setzt mit dem Slogan „Nicht mit mir!“ ein Zeichen gegen (sexuelle) Belästigung von Frauen. Nicht erst seit den massiven Übergriffe in der Silvesternacht 2015/2016, die das Thema in die öffentliche Wahrnehmung gerückt haben, gehören Belästigung, Bedrohung und Angst vor Übergriffen für Frauen und Mädchen zum Alltag.

„Wir hören in unserer täglichen Arbeit häufig, dass das Sicherheitsgefühl von Frauen gestört ist. Darauf möchten wir mit unserer Aktion reagieren!“, erklärt Antje Buck, städtische Gleichstellungsbeauftragte. Das Team der Gleichstellungsstelle wird zukünftig bei Großveranstaltungen in unserer Stadt Präsenz zeigen und verteilt kleine Notfallpfeifen sowie Postkarten, die praktische Verhaltenstipps beinhalten. Erstmalig werden Pfeifen und Postkarten während des Rosenmontagszuges, 27. Februar, ab 13 Uhr auf dem Rathausmarkt verteilt.

Aber keine Sorge, es darf – auch an Karneval – weiterhin geflirtet werden! Bei einem Flirt im positiven Sinne gehen die Signale von beiden Seiten aus. Eine sexuelle Belästigung wird es erst bei einseitigem, „unwillkommenem“ Verhalten, durch das sich das Opfer peinlich berührt, gedemütigt und eingeschüchtert fühlt. Opfer sexueller Belästigung sind überwiegend Frauen, unabhängig von Alter, Aussehen, Familienstand oder beruflicher Position. Sexuelle Belästigung kann im öffentlichen Raum, in der Schule, am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln, im Internet, auf der Straße und sogar in der eigenen Wohnung stattfinden.

Für akuten Hilfebedarf ist am Rosenmontag auch die Frauenberatungsstelle des Vereins „Hilfe für Frauen“, Hans-Böckler-Platz 9, Telefon: 0208 / 3056823, in der Zeit von 9 – 15 Uhr besetzt.

 

Hintergrundinformation:

Sexuelle Belästigung mit körperlicher Berührung ist seit dem 10. November 2016 strafbar (§ 184i StGB). Vorher war die einschlägige Handlung nur in besonderen Fällen als Beleidigung (mit sexuellem Hintergrund) gem. § 185 Strafgesetzbuch strafbar. Sexuelle Belästigungen ohne körperliche Berührung sind auch heute nur strafbar, wenn sie eine Beleidigung (§ 185 StGB) darstellen.

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