Die Veränderungen in der Pflegegesetzgebung wirken sich nicht auf früher erworbene Abschlüsse zur „Betreuungskraft für Demenzkranke“ aus – darauf macht das Fachseminar für Altenpflege der TÜV Rheinland Akademie Krefeld / Niederrhein aufmerksam (Foto: TÜV Rheinland)
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Krefeld/Rhein-Ruhr. „Wer die Fortbildung zur Betreuungskraft für Demenzkranke nach dem alten § 87b Sozialgesetzbuch (SGB) XI gemacht hat, dessen Zertifikat bleibt nach den neuen Vorgaben im Sozialgesetzbuch gültig“ – darauf weist Siegfried Schulz, Leiter des Fachseminars für Altenpflege der TÜV Rheinland Akademie in Krefeld hin.

Der Hintergrund: Zum Jahresbeginn 2017 hat sich die Berufsbezeichnung auf Grund des Pflegestärkungsgesetzes 2 geändert: Die Weiterbildung trägt jetzt die Bezeichnung „Betreuungskraft nach § 53c“ und „das hat viele Absolventen verunsichert“, so Schulz.

Das Fachseminar bietet die Fortbildung unter den neuen gesetzlichen Vorgaben weiter mit regelmäßigen Einstiegsterminen (jeden Montag) an. Inhaltlich hat sich nichts geändert, betont der Fachseminar-Leiter: „Die Fortbildung vermittelt weiterhin Kenntnisse, um Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu begleiten und zu aktivieren“. Die Dozenten erläutern die Ursachen von Demenz, psychischen Erkrankungen und Alterserkrankungen sowie den Umgang damit. Weitere Themen sind Hauswirtschaft, Beschäftigungsmöglichkeiten, Kommunikation, mobilisierende Angebote und das richtige Verhalten in Notfallsituationen.

Nach der Qualifizierung können die Teilnehmer etwa in Altenpflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegeeinrichtungen oder bei gemeinnützigen Trägern, die im Bereich der Seniorenarbeit tätig sind, arbeiten.

Die Schulung kann für Arbeitsuchende über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur, der Jobcenter oder aus Mitteln der Dt. Rentenversicherung finanziert werden. Ein Einstieg ist wöchentlich möglich, Infos unter Tel.: 02151 / 87 78-0 oder E-Mail: ta-krefeld@de.tuv.com

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