Wolfgang Michels (Foto: privat)
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Mülheim. „Vom Planungsausschuss und der Bezirksvertretung Rechtsruhr Süd ist ein starkes Zeichen für eine lebendige Demokratie in Mülheim an der Ruhr gesetzt worden, als am Mittwoch auf Antrag der CDU-Fraktion bei einer Gegenstimme (FDP) und Nichtteilnahme an der Abstimmung (SPD) gegen die Fällung von etwa der Hälfte der gesunden Platanen in der Leineweberstraße entschieden wurde“, begrüßt CDU-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Michels das Ergebnis der Bürgerbeteiligung.

Für die CDU-Fraktion war diese Korrektur des im November 2016 gefassten Baubeschlusses zur Umgestaltung der Leineweberstraße im Rahmen der Umsetzung des Masterplanes Öffentlicher Raum nicht nur folgerichtig, sondern auch zwingend geboten. Denn ansonsten hätte man sich planerisch nicht zuletzt beim Zuschussgeber, dem Land NRW, ein Veto eingehandelt und einen Maßnahmenstopp riskiert. Umso wichtiger war es, dass die Ratspolitik das Nein aus der Bürgerschaft und vor allem der Hauptbetroffenen aus der Leineweberstraße, von Anwohnern, Geschäftsleuten und Hausbesitzern zu den ursprünglich vorgeschlagenen Baumfällungen bei ihrer neuen Entscheidung ernst genommen und berücksichtigt hat.

In diesem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wurde zusätzlich für einen Abbau bzw. Verlegung der kostenträchtigen Toilettenanlage in der Leineweberstraße (mit jährlichen Betriebskosten von über 18.000 €), für ein angepasstes Beleuchtungs- bzw. Lichtraumkonzept und die direkte Information der Haus- und Wohnungseigentümer sowie der Anwohner der Leineweberstraße über die abschließende Umgestaltungsplanung und endgültige Finanzierung geworben. Hier nahmen der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Rechtsruhr Süd die verbindliche Zusage der Verwaltung entgegen, so zu verfahren.

Hervorzuheben ist auch die Klarstellung der Verwaltung, dass nach den gesetzlichen Regelungen auch KAG-Straßenbaubeiträge (30% der zu veranlagenden Kosten) gemäß einem noch zu fassenden Ratsbeschluss, mit dem über eine Einzelsatzung für Fußgängergeschäftsstraße die Höhe der KAG-Straßenbaubeiträge festgelegt wird. Die Mülheimer KAG-Straßenbaubeitragssatzung sieht das vor. „Von Sonderrabatten oder einer Lex Leineweberstraße kann deshalb nicht die Rede sein“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Michels abschließend.

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