(Symbolfoto)
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Düsseldorf/Essen/Duisburg/Nordrhein-Westfalen/Baden-Württemberg. Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf führt ein Ermittlungsverfahren gegen eine Gruppe von mindestens 6 Personen, gegen die der Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie der Verabredung zum Mord und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion u. a. besteht (§§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 30 Abs. 2, 211, 308 StGB).

Den Mitgliedern der Gruppierung wird vorgeworfen, entweder als Zelle der terroristischen Vereinigung des so genannten “Islamischen Staates” (IS) oder als Befürworter der Ziele dieser Organisation sich Waffen und/oder Sprengstoff verschafft zu haben, um damit in der Zukunft einen noch nicht konkret geplanten Anschlag auf dem Gebiet der Bundesrepublik zu begehen.

Im Rahmen der Ermittlungen gegen diese Gruppierung durchsuchten mehrere hundert Beamte der Polizei am Freitag, den 29. März 2019 und in der Nacht zum darauffolgenden Samstag mehrere Objekte in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg (Düsseldorf, Essen, Wuppertal, Ulm, Duisburg, Mönchengladbach, Castrop-Rauxel, Dülmen, Selfkant, Lotte sowie Leichlingen). Wegen der möglichen Gefährdung durch Schusswaffen oder Sprengstoff wurden an mehreren Orten Spezialkräfte der Polizei eingesetzt. Zur Aufspürung etwaiger Explosivstoffe wurden Sprengstoffspürhunde der Polizei mitgeführt. Bei den vorgenannten Durchsuchungsmaßnahmen haben sich entgegen der Verdachtslage keine Hinweise auf Waffen oder Sprengstoff ergeben. Vor diesem Hintergrund wurde hinsichtlich der zunächst vorläufig festgenommenen elf männlichen Personen im Alter zwischen 22 und 35 Jahren überwiegend tadschikischer Nationalität zwischenzeitlich die Entlassung aus dem Polizeigewahrsam angeordnet.

Einer der Auslöser für die konzertierte Aktion war der gemeingefährliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges durch einen ebenfalls tadschikischen Staatsangehörigen in der Essener Innenstadt am Freitagvormittag, bei der sich zunächst eine Verbindung mit dem hier geführten Ermittlungskomplex nicht ausschließen ließ. Zwischenzeitlich steht allerdings fest, dass kein Zusammenhang besteht.

Die Polizei fahndete gestern Morgen (Freitag, 29. März) nach einem grauen Opel Astra, dessen Fahrer aufgrund seiner verdächtigen Fahrweise aufgefallen war. Er soll mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone der Essener Innenstadt gefahren sein und dabei mehrere Menschen konkret gefährdet haben. Mit einem Großaufgebot suchte die Polizei nach dem verdächtigen Fahrzeug. Nach einer sofort eingeleiteten Öffentlichkeitsfahndung meldete sich gegen 10:51 Uhr ein aufmerksamer Bürger bei der Leitstelle der Polizei, der das gesuchte Fahrzeug auf der Steeler Straße, nahe des ehemaligen Hauptbads, entdeckt hatte. Spezialkräfte nahmen den Mann daraufhin fest. Sowohl der Verdächtige als auch ein Polizeibeamter verletzten sich bei der Festnahme leicht. Heute Morgen wurde der 19-Jährige dem Haftrichter vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen einen Haftbefehl unter anderem wegen versuchten Mordes erließ. Das Motiv und die Hintergründe der Tat sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Inwieweit das Verfahren Berührungspunkte zu den aktuellen Ermittlungen der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen hat, kann mit Blick auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht getätigt werden. (ots)

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