(Foto: Zoll, Archivbild)
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Duisburg. Bei einer am 24.06.2019 durchgeführten Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Duisburg wurden acht ausländische Personen angetroffen, die wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen wurden.

Die Beamtinnen und Beamten führten eine Prüfung auf dem Werkgelände einer in Duisburg ansässigen Firma durch, die Arbeiten im Bereich der Getränkelogistik ausführt. Vor Ort wurden zwölf Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt, um zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben, wie zum Beispiel Zahlung des Mindestlohns, Meldungen zur Sozialversicherung, gültige Arbeitsgenehmigungen, erfüllt wurden.

Während der Personenerfassung stellte sich heraus, dass acht ausländische Arbeitnehmer sich nicht ausweisen und sich nicht auf Deutsch verständigen konnten. Im Einzelnen handelte es sich um Männer im Alter zwischen 20 und 44 Jahren aus Moldawien, Kasachstan und Pakistan, die teilweise keine Pässe vorzeigen bzw. keine gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen vorlegen konnten.

Die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit leiteten gegen die angetroffen Personen jeweils ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Die Personen wurden vorläufig festgenommen, unter Zuhilfenahme von Dolmetschern vernommen und für Folgemaßnahmen der Ausländerbehörde der Stadt Duisburg übergeben.

Auch gegen den Arbeitgeber wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der illegalen Ausländerbeschäftigung eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen muss weiter geklärt werden, zu welchen Bedingungen die Arbeitnehmer beschäftigt, ob der Lohn in der richtigen Höhe gezahlt und die Meldungen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erstellt wurden.

Die Ermittlungen führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Duisburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Duisburg. (ots)

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