(Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, Andreas Bischof)
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Krefeld. Die Stadt Krefeld hat die Herkunft von vier Gemälden des niederländischen Künstlers Piet Mondrian (1872-1944) umfangreich untersuchen lassen. Die Bilder mit den Bezeichnungen „Tableau No. VII“, „Tableau No. X“, „Tableau No. XI“ (alle 1925) und „Komposition IV“ (1926) befinden sich im Besitz der Kunstmuseen Krefeld. Nachfahren des Mondrian-Erben Harry Holtzman fordern die Herausgabe der Kunstwerke. Sie behaupten, dass die Werke seinerzeit veruntreut wurden. Dieser Sachverhalt soll über Jahrzehnte verschleiert worden sein.

Die Stadt Krefeld hat diese Vorwürfe ernst genommen und sie gründlich geprüft. Deshalb hat die Stadt die Wissenschaftlerinnen Dr. Katja Terlau und Dr. Vanessa-Maria Voigt mit einer umfassenden Provenienzforschung beauftragt. Die Ergebnisse dieser Forschung liegen nun vor. Es spricht demnach alles dafür, dass sich die Mondrian-Arbeiten rechtmäßig im Besitz der Stadt Krefeld befinden.

Die Erkenntnisse der Wissenschaftlerinnen stützen die Position der Stadt Krefeld. „Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, dass wir im Sinne der Allgemeinheit eine Verantwortung für die Bilder tragen. Sie sind Teil einer öffentlichen Sammlung und dort den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Krefeld und der gesamten Öffentlichkeit zugänglich. Das Dossier bestätigt uns in der Haltung, dass kein Herausgabeanspruch an die Nachfahren Harry Holtzmans in den Vereinigten Staaten besteht. Alles spricht dafür, dass die Bilder auf rechtmäßigem Wege nach Krefeld gekommen sind“, erklärt Oberbürgermeister Frank Meyer.

Auch der Rechtsbeistand der Stadt Krefeld, Prof. Dr. Peter Raue, sieht sich durch das Dossier in seiner rechtlichen Bewertung bestätigt: „Die Gegenseite konnte bislang kaum mehr als Mutmaßungen und unbelegte Verdächtigungen vorlegen. Durch das Provenienz-Dossier erhalten wir nun eine solide Faktengrundlage zur Historie der Bilder und zu ihrem weiteren Weg in den vergangenen fast 100 Jahren. Einen Beweis im juristischen Sinne liefert die Untersuchung zwar nicht – das war aufgrund der lange zurückliegenden Ereignisse und der teils schwierigen Quellenlage auch nicht zu erwarten, aber wir haben nun belastbare, schlüssige Tatsachen, die unsere rechtliche Bewertung stützen. Für mich besteht kein Zweifel daran, dass die Kunstwerke rechtmäßig in den Besitz des Museums gekommen sind und in die Sammlung der Krefelder Kunstmuseen gehören.“

Unabhängig davon, dass alle Indizien für einen rechtmäßigen Eigentumserwerb sprechen, sind Ansprüche der Erben ohnehin verjährt. Dazu Peter Raue: „Aus diesem Grund hat die Gegenseite in der Vergangenheit immer wieder versucht, moralischen Druck auf die Stadt Krefeld aufzubauen. Doch wie das Dossier nochmals unterstreicht, ist jeglicher behaupteter Zusammenhang mit der Washingtoner Erklärung und NS-Raubkunst an den Haaren herbeigezogen.“

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