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Moers/Krefeld. Die 2. große Strafkammer des Landgerichts Krefeld hat mit Urteil vom 15.07.2019 den 61 Jahre alten Angeklagten Klaus R. aus Moers wegen fahrlässiger Tötung in 3 Fällen, jeweils in Tateinheit mit fahrlässigem Herstellen verfälschter Arzneimittel sowie wegen fahrlässigen Herstellens verfälschter Arzneimittel zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Kammer hat festgestellt, dass der Angeklagte als Heilpraktiker in seiner Praxis in Brüggen Patienten behandelte, welche an einer Krebserkrankung litten. Im Rahmen dieser Behandlungen verabreichte der Angeklagte vier Patienten unter anderem Infusionen mit dem Stoff 3-Bromopyruvat. Bei Zubereitung der jeweils individuell hergestellten Infusionslösungen kam es im Juli 2016 bei vier Patienten zu Überdosierungen mit 3-Bromopyruvat durch den Angeklagten, in deren Folge 3 Patienten verstarben. Die Kammer konnte einen erheblich fahrlässigen Umgang des Angeklagten mit dem Stoff 3-Bromopyruvat feststellen. So überprüfte der Angeklagte die Identität der gelieferten Substanzen nicht, verwendete eine grundsätzlich ungeeignete Waage, Infusionsflaschen waren unzureichend beschriftet und der Einsatz von 3-Bromopyruvat wurde mangelhaft dokumentiert.

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