Michael Pela (Foto: Christian Voigt/LokalKlick)
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Moers. Vor einem Monat haben der Bürgermeister und der Kämmerer vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer B von aktuell 740 auf 875 Prozent zu erhöhen. Einheit besteht in der Politik darüber, dass einer solchen Erhöhung nicht zugestimmt werden soll.

Der Bürgermeisterbewerber der SPD, Michael Pela, von Beruf Jurist, möchte eine Grundsteuer B-Erhöhung auf dem juristischen Wege abwenden. Pela bezieht sich auf die Aussage des Kämmerers Thoenes, dass die Kommunen auf den Ausgaben sitzen bleiben würden, die durch Bundes und Landesgesetze vorgeschrieben seien. “In einem ersten Schritt sehe ich den Bürgermeister und den Kämmerer in der Pflicht, konkret darzulegen, aufgrund welcher Landesgesetze und vor allem deren Belastungsausgleichsregelungen die Stadt auf den Kosten sitzen bleibt, um einen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip aus unserer Landesverfassung einklagen zu können.”

Das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung besagt in Art. 78 Abs. 3, dass das Land bei der gesetzlichen Übertragung oder der Veränderung bestehender Aufgaben gegenüber den Kommunen finanziellen Ausgleich zu leisten hat.

“Bereits im Jahr 2017 hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen über eine Kommunalverfassungsbeschwerde von 52 Städten, darunter auch der Stadt Moers, über das 9. Schulrechtsänderungsgesetz und dessen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip entschieden und diese mangels Beschwerdebefugnis als unzulässig abgewiesen. Die Klage ist also bereits an der formalen Hürde gescheitert. Der VGH hat die Beschwerdebefugnis abgelehnt, da aus dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz naturgemäß kein Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip möglich erscheint, sondern allenfalls aus dessen Belastungsausgleichsregelung, in der konkret bestimmt ist inwieweit ein Ausgleich für die Aufgabenübertragung erfolgen solle, welche jedoch nicht angegriffen wurde. Ein solcher Fehler dürfe sich nicht wiederholen.”

Kritisch sehe Pela jedoch die Aussage des VGH, dass selbst wenn die Belastungsausgleichsregelung verfassungswidrig gewesen wäre, diese dennoch ein existierendes Ausgleichsgesetz darstelle.

“Diese Aussage eröffnet die Auslegungsmöglichkeit, dass eine verfassungswidrige Belastungsausgleichsregelung nicht die Aufgabenübertragung als solche verfassungswidrig werden lasse, fraglich bleibt dabei, was dies für den finanziellen Ausgleich und die Schutzfunktion des Konnexitätsprinzipes bedeuten würde.”

Darüberhinaus sieht Pela die Politiker des Landes NRW in der Pflicht. So könne es nicht sein, dass Gesetze mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen für die Kommunen erlassen werden, die Kosten der Umsetzung jedoch nicht ausgeglichen werden. Eine Motivation zum Ausgleich sehe Pela darin, dass sich die Bürger als Wähler der Landespolitiker verstehen müssen und als solche flächendeckend gegen diesen Missstand ihren Unmut kundtun sollen.

Eine weitere Abwendungsmöglichkeit der Steuererhöhung sieht Pela in der Überprüfung von Gewinnabführungen städtischer Gesellschaften. Eine Erhöhung der Grundsteuer B lehnt Pela hingegen entschieden ab. “Die Mieten in Moers sind meines Erachtens bereits zu hoch, wer soll sich das Wohnen in Moers zukünftig noch leisten können?”

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