Geschäftsführer der WFG, Dr. Thomas Jablonski (Foto: Andreas Baum)
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Kreis Viersen. WFG unterstützt die Unternehmen bei den Hilfspaketen von Bund und Land

Mit milliardenschweren Hilfspaketen unterstützen Bund und Land die Wirtschaft. Sie wollen so verhindern, dass Unternehmen wegen der Corona-Krise in existenzielle Schwierigkeiten geraten. Doch wie funktionieren die Fördermaßnahmen, welche Anträge müssen wo gestellt werden? In all diesen Fragen hilft die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) Kreis Viersen.

„Es ist jetzt wichtig, dass die Unternehmen schnelle finanzielle Unterstützung erhalten, damit sie ihren Betrieb aufrecht erhalten können“, sagt der Geschäftsführer der WFG, Dr. Thomas Jablonski: „Wir unterstützen alle Unternehmen aus dem Kreis Viersen dabei, die richtigen Programme und Ansprechpartner zu finden, um schnelle Hilfe zu erreichen.“ In Kooperation mit den Wirtschaftsförderern der Kommunen im Kreis berät die WFG zu den Liquiditätshilfen von Bund und Land für Unternehmen. Erster Ansprechpartner bei der WFG für alle Kommunen im Kreis ist der Fördermittelexperte Armin Möller. Er ist unter der Telefonnummer 02162-8179106 oder per E-Mail unter armin.moeller@wfg-kreis-viersen.de zu erreichen.

 

Die Mitarbeiter der WFG haben alle aktuellen Hilfsprogramme und Fördermaßnahmen im Blick. Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung von NRW haben Hilfen für Unternehmen in Aussicht gestellt, die besonders von den Folgen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind.

 

Steuererleichterungen

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden etwa die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung des Bundesfinanzministeriums mit den Ländern läuft. Das entsprechende Formular für die Beantragung von Steuerstundungen oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen / des Steuermessbetrages beim Finanzamt steht auf der Homepage der WFG zur Verfügung.

 

Bürgschaften

Weitere Tipps für Unternehmen in Not: Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmer und freiberuflich Tätige, wenn diese ihrem Kreditinstitut keine ausreichenden Sicherheiten stellen können. Dazu gibt es die Hotline 02131-5107-200. Die Internetadresse lautet www.bb-nrw.de. Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen außerdem verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote der NRW-Bank zur Verfügung. Mehr Informationen hält das Service-Telefon der NRW-Bank unter 0211-91741-4800 oder im Internet bereit: www.nrwbank.de

 

Kurzarbeitergeld

Erleiden Firmen durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich. Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es unter der Servicehotline für Arbeitgeber: 0800-45555 20

 

Tätigkeitsverbot und Verdienstausfall

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Weitere Informationen dazu gibt es beim Landschaftsverband Rheinland unter der Rufnummer 0221-809-5444.

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