Wahlamtsleiterin Ute Marquardt-Schneiders (rechts) und Stefanie Moreth vom Bürgerservice stellen das Wahlbüro im Rathaus Nettetal vor. Dort erfolgt auch die Briefwahl (Foto: Stadt Nettetal)
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Nettetal/Viersen. Ab Mittwoch, 12. August 2020, können wahlberechtigte Nettetaler im Rathaus am Doerkesplatz 11 in Lobberich per Brief wählen. Im Ratssaal A hat die Stadt mit Blick auf die Kommunalwahl am 13. September ein barrierefreies und pandemiegerechtes Briefwahlbüro eingerichtet. Dort können Wahlberechtigte ab 16 Jahre ihre Kreuzchen machen für Bürgermeister und Landrat, Stadtrat und Kreistag sowie für den Integrationsrat.

Für die Briefwahl benötigen die Bürger einen Wahlschein, der entweder mit Ausfüllen und Einreichen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail an buergerservice@nettetal.de oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden kann. Zusätzlich sollte der Personalausweis oder Reisepass bereitgehalten werden. Wer sich auch für die mögliche Stichwahl zwei Wochen später, am 27. September, für die Briefwahl entscheidet, muss dies auf den Unterlagen zur Hauptwahl ankreuzen.

Das Briefwahlbüro ist montags bis donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Das Büro kann bis Freitag, 11. September, genutzt werden. Wegen Corona bittet die Stadt darum, einen eigenen Stift mitzubringen und unbedingt die Sicherheits- und Hygienevorschriften (Hände desinfizieren, Mund-Nase-Schutz, Distanz etc.) zu beachten.

Alternativ zum Gang ins Rathaus schickt die Stadt die Briefwahlunterlagen auch gerne nach Hause. Bis spätestens 23. August sollten die Wahlunterlagen bei den 35.300 wahlberechtigten Nettetalern im heimischen Briefkasten angekommen sein. Wenn nicht, sollten Betroffene im Dialog mit der Stadt klären, ob sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Gegen fehlerhafte oder unvollständige Daten im Wählerverzeichnis kann bis einschließlich 28. August Einspruch eingelegt werden.

Informationen zur Kommunalwahl für Nettetal sind unter Telefon 02153/898-1707 (ganztägig) oder 02153/898-1709 (bis 13 Uhr) sowie im Internet unter https://www.nettetal.de/de/dezernat1/kommunalwahlen/ erhältlich.

Brief informiert über Kommunal- und Integrationsratswahlen

Rund 63.000 Wahlbenachrichtigungen zu den Kommunalwahlen am 13. September sind unterwegs. Die mit dem Hinweis „Achtung Wahlbenachrichtigung“ versehenen Briefe der Stadt Viersen treffen in diesen Tagen bei den Wahlberechtigten ein. Sie enthalten auch Informationen über die Teilnahme an der gleichzeitig stattfindenden Wahl zum Integrationsrat.

Wer bis zum 23. August 2020 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sich bis spätestens 28. August an die Wahldienststelle der Stadt Viersen wenden, falls er an der Kommunalwahl teilnehmen möchte. Telefon 02162 101-326, 101-339 oder 101-314.

Bedingt durch die Corona-Pandemie gibt es weniger Wahllokale als bisher gewohnt. Die Stadt Viersen hat von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Zahl der Stimmbezirke von bisher 51 auf nun 26 zu reduzieren. Daher empfiehlt die Wahldienststelle dringend, die Angaben zum jeweiligen Wahllokal in der Wahlbenachrichtigung zu beachten.

Abgestimmt wird über die künftige Zusammensetzung des Rates der Stadt Viersen, des Kreistags sowie des Integrationsrates. Außerdem werden die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Stadt Viersen sowie der Landrat oder die Landrätin des Kreises Viersen gewählt. Hier gibt es eine Besonderheit: Gewählt ist nur, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand der Kandidierenden dieses Ziel, kommt es am 27. September zur Stichwahl.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 24. bis 28. August während der üblichen Dienstzeiten in der Wahldienststelle im Stadthaus Viersen zur Einsichtnahme aus. Während dieser Frist können sich Bürgerinnen und Bürger davon überzeugen, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wer an den Kommunalwahlen per Briefwahl teilnehmen möchte, kann dies schriftlich oder mündlich (persönlich) – jedoch nicht telefonisch – und über ein auf den Internetseiten der Stadt Viersen hinterlegtes Webformular unter www.viersen.de beantragen. Am einfachsten ist es, den dafür vorgesehenen Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und in einem frankierten Umschlag an die Wahldienststelle zu senden.

Noch bequemer ist es, den auf der Wahlbenachrichtigung aufgebrachten QR-Code zu scannen. Mit Hilfe eines geeigneten mobilen Endgerätes kann dann direkt auf ein vorausgefülltes Antragsformular für die Briefwahl zugegriffen werden. Der Briefwahlantrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, damit die Wahlunterlagen noch rechtzeitig übersandt werden können. Die Briefwahl sollte dann schnellstmöglich nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erledigt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.

Die Wahldienststelle weist besonders darauf hin, dass Wahlscheine grundsätzlich nur dem Antragsteller persönlich ausgehändigt oder per Post übersandt werden dürfen. An eine andere Person dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch machen, wer nicht mehr als vier Wahlberechtigte als bevollmächtigte Person vertritt. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen in der Wahldienststelle der Stadt Viersen persönlich abholen möchten, können dort auch gleich an Ort und Stelle wählen und den Wahlbrief abgeben.

Im Wahllokal sollte ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Wählerinnen und Wähler können ihren eigenen Stift zum Kennzeichnen der Stimmzettel verwenden. Der Wahlvorstand wird darauf achten, dass der Mindestabstand gewahrt bleibt. Gegebenenfalls kann dies zu Wartezeiten vor dem Wahllokal führen.

Die Wahldienststelle der Stadt Viersen befindet sich im Stadthaus Viersen, Rathausmarkt 1, 41747 Viersen, Raum 100. Öffnungszeiten ab Montag, 17. August 2020: montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr. Das Betreten des Stadthauses ist nur mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt.

Die Wahlbenachrichtigung wird als Brief versendet (Foto: Stadt Viersen)
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