Neubau am St. Josefshospital (Foto: Malteser Kliniken)
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Duisburg/Krefeld. Die Malteser Kliniken Rhein-Ruhr ändern ab dem 20.10.2020 an Ihren drei Standorten (St. Anna in Duisburg-Huckingen, St. Johannes-Stift in Duisburg-Homberg und St. Josefshospital in Krefeld-Uerdingen) ihre bisherige Besuchsregelung.

Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung zu reduzieren, gilt ab morgen die Regelung, dass Patienten nur noch in klar definierten Ausnahmefällen Besuch empfangen dürfen. Taschen mit Wechselkleidung und ähnliches können für die Patienten weiterhin am Eingang abgegeben werden. Zu den Ausnahmefällen gehören beispielsweise minderjährige Patienten, Patienten mit gesetzlichem Betreuer, Patienten am Lebensende.

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