Mangelhafte Ladungssicherung (Foto: Polizei)
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Essen. In den vorausgegangenen zehn Monaten fiel dem Verkehrsdienst des PP Essen wiederholt ein Lkw eines in Essen ansässigen Unternehmens auf. Im Rahmen der durchgeführten Kontrollen wurden jeweils diverse Verstöße festgestellt.

Diese erstreckten sich von mangelhafter Ladungssicherung über eine defekte und verkehrsunsichere Bremsanlage bis hin zum Einsatz von nicht geschultem Fahrpersonal gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Es wurden entsprechende Anzeigen sowohl gegen die verschiedenen Fahrzeugführer als auch gegen den Unternehmer als Verantwortlicher gefertigt. Allein die zu erwartenden Bußgelder gegen den Unternehmer wegen des Einsatzes ungeschulten Fahrpersonals lägen bei voller Ausschöpfung der vorgesehenen Richtwerte gemäß BKrFQG bei 20.000 EUR.

Im Rahmen der zuletzt durchgeführten Kontrolle im Oktober 2020 stellten die Beamten abermals Verstöße fest, diesmal im Bereich Fahrpersonalrecht. Zunächst konnte der Fahrer keine gültige Fahrerkarte vorweisen. Weiterhin wurde nach Auslesen des digitalen Fahrtenschreibers festgestellt, dass der Unternehmer nicht für die Eingabe seiner Unternehmenskarte in das digitale Kontrollgerät gesorgt hatte.

Dadurch drängt sich der Verdacht auf, dass der Unternehmer weiteren wichtigen Pflichten wie dem Herunterladen und Speichern der Daten des Lkw und der Fahrerkarten nicht nachkommt. Auch hier sind bei Verstößen Bußgelder im fünf-Stelligen Bereich vorgesehen.

Die gesamten Vorfälle sind nun der Ordnungsbehörde zugesandt worden, die über Bußgeldhöhe und möglicher weiterer Maßnahmen entscheiden werden. (ots)

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