(Foto: Polizei)
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Meerbusch. Das Verkehrskommissariat der Polizei in Neuss ermittelt derzeit wegen des Verdachts eines illegalen Kraftfahrzeugrennens. Wer annimmt, dass hierzu zwingend zwei oder mehr Fahrzeuge sich einen Geschwindigkeitswettkampf liefern müssen, liegt falsch, wie der folgende Sachverhalt zeigt:

Am späten Mittwochabend (11.11.), gegen 22:30 Uhr, fiel einer Zivilstreife der Polizei im Rhein-Kreis Neuss an der Grenze zu Meerbusch ein VW Scirocco auf. Als der 21-jährige Fahrer auf der Kevelaerer Straße in Fahrtrichtung Meerbusch ein rechtsseitiges Überholmanöver durchführte und auffallend stark beschleunigte, entschlossen sich die Beamten ihm zu folgen. Während der 21-Jährige über die Kreuzung Kevelaerer Straße / Zülpicher Straße fuhr, missachtete er deutlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Der Streifenwagen zeigte eine Geschwindigkeit von knapp 100 km/h an. Die Beamten folgten dem Scirocco bis zur Neusser Straße Richtung Meerbusch-Zentrum, auch hier hielt der Raser augenscheinlich nicht ausreichend Sicherheitsabstand zu dem vor ihm fahrenden Auto.

Plötzlich scherte der 21-Jährige nach links aus und überfuhr eine durchgezogene Linie. Möglicherweise wollte er seinen Vordermann überholen. Vermutlich wegen des Gegenverkehrs verwarf er offenbar diesen Gedanken wieder und fuhr zurück auf seine Spur. Nach einem Abbiegemanöver ohne Blinken stoppten die Beamten den VW an der Kreuzung Marienburger Straße / Düsseldorfer Straße. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich der junge Fahrer uneinsichtig. Die Ordnungshüter beschlagnahmten seinen Führerschein sowie das Auto.

Der junge Meerbuscher wird sich nun wegen des Verdachts der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen verantworten müssen. Die weiteren Ermittlungen übernahm das zuständige Verkehrskommissariat in Meerbusch.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind im Strafgesetzbuch nach § 315d unter Strafe gestellt. Im Gesetz heißt es unter anderem: “Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. […] Wer […] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. […] Wer […] die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” (ots)

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