v.l. Sparkassen-Vorstandsmitglied Dr. Volker Gärtner, Bürgermeister Rainer Breuer, Volker Meierhöfer (Sparkasse, Abteilungsleiter Stiftungen), Stephan Meiser (Sparkasse, Pressesprecher) (Foto: Sparkasse)
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Neuss. Die Jubiläumsstiftung der Sparkasse Neuss vergibt weitere 70.000 EURO an in Neuss lebende Künstlerinnen und Künstler

Die Jubiläumsstiftung der Sparkasse Neuss vergibt weitere 70.000 EURO an in Neuss lebende Künstlerinnen und Künstler. Dieses neue, jetzt von Bürgermeister Reiner Breuer und Sparkassenvorstand Dr. Volker Gärtner vorgestellte Hilfspaket ist bereits die zweite Maßnahme der Stiftung zur Unterstützung der Kunstschaffenden vor Ort. Schon im Mai hatte die Jubiläumsstiftung schnell und unbürokratisch auf den Ausbruch der Corona-Pandemie reagiert und ebenfalls 70.000 € bereitgestellt. Damit steigt das Engagement der Sparkassenstiftung für die lokale Kunst- und Kulturszene auf insgesamt stolze 140.000 €.

Angesichts der neuerlichen Corona-Auflagen bangen viele Künstlerinnen und Künstler weiter um ihre Existenz. Während die Stiftung die Gelder im Frühjahr als Soforthilfe bereitgestellt hat, werden mit den neuen 70.000 Euro nun gezielt Projekte gefördert. Den Künstlerinnen und Künstlern soll auf diese Weise geholfen werden, die eigene kreative Tätigkeit auch unter Corona-Bedingungen fortzuführen und einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Bis zum 15. Januar kann ein entsprechender Antrag auf Projektförderung durch die Jubiläumsstiftung der Sparkasse Neuss gestellt werden.

Antragstellung

Förderungsfähige Projekte

Grundsätzlich können Projekte aus allen Kunstsparten gefördert werden. Durch diesen breiten Förderrahmen sollen möglichst viele Künstler*innen mit Unterstützungsbedarf die Möglichkeit bekommen, Hilfsgelder zu beantragen.

Termin und Form

Künstler*innen können bis zum 15. Januar 2021 beim Kulturamt der Stadt Neuss (kulturamt@stadt.neuss.de) einen Antrag auf Förderung ihres Projektes stellen. Der Antrag kann frei formuliert sein und soll das Projekt genau beschreiben. Auch eine Darstellung der Kosten des Projekts ist beizufügen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle freiberuflichen/selbstständigen Künstler*innen, die in der Stadt Neuss wohnen oder in der Stadt arbeiten. Der Nachweis einer reduzierten Auftragslage ist in geeigneter Art und Weise schlüssig darzulegen.

Projektzeitraum / Dokumentation

Das Projekt muss bis zum 30. Juni 2021 realisiert sein. Eine schriftliche sowie fotografische Dokumentation über den Verlauf ist spätestens bis 31. Juli 2021 zu übersenden.

Höhe der Förderung

Es können Beträge zwischen 500,- € und 5.000,- € beantragt werden. Hierbei sind Honorare wie auch Fremdhonorare für projektgebundene Arbeiten und Materialkosten förderfähig. Fremdhonorare und Materialkosten sind anhand von Verträgen oder Rechnungen zu belegen.

Juryverfahren

Über die Anträge entscheidet eine Jury, die sich aus Vertreter*innen der Jubiläumsstiftung der Sparkasse Neuss und des Kulturamtes zusammensetzt.

Weitere Informationen

Für weitere Fragen zur Förderung können sich Interessierte an das Kulturamt der Stadt Neuss (Christian Weber, Telefon 02131/90-4118) wenden.

 

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