(Foto: Klaus Helmer)
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Hilden. Am 13. Januar 2021 hat der Rat der Stadt Hilden ein Hilfsprogramm für Klein- und Kleinstunternehmen beschlossen: Die Gewerbetreibenden können einmalig einen Zuschuss in Höhe von 2.750 Euro erhalten.

Seit dem 15. Januar 2021 ist das Antragsformular unter folgendem Link aufrufbar: https://www.hilden.de/corona-hilfe Die Wirtschaftsförderung hat die Gewerbetreibenden per E-Mail auf die Möglichkeit der Förderung hingewiesen.

Einige Unternehmerinnen und Unternehmer haben das Wochenende genutzt um die Anträge auszufüllen. Direkt am Montag, 18. Januar 2021, gingen im Amt für Finanzservice die ersten Anträge ein. Der Antrag ist so gestaltet, dass er leicht verständlich für die Selbstständigen ist, sodass hier keine Hürde entsteht. Bei Rückfragen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne weiter.

Das Antragsverfahren steht unter der Federführung des Amtes für Finanzservice. „Auch wenn der Antrag einige Stationen durchläuft, arbeiten alle Beteiligten sehr gewissenhaft daran, die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten.“ so Frau Franke, Kämmerin der Stadt Hilden. „Ich bin froh, mich auf die Mitarbeitenden so verlassen zu können, dass der Ablauf reibungslos und schnell vonstatten geht. Denn auch für die Mitarbeitenden ist das eine neue Herausforderung.“

Bisher sind knapp 50 Anträge aus unterschiedlichen Bereichen eingegangen, wie Einzelhandel, Frisöre und Gastronomen. „Uns ist es sehr wichtig, den kleinen Unternehmen in dieser besonderen Zeit zur Seite zu stehen und eine Unterstützung anbieten zu können. Auch wenn es keine große Summe ist, so ist es uns wichtig, dieses Signal für den Zusammenhalt und die Wertschätzung zu zeigen. Denn wir Hildener halten zusammen“ sagt Claus Pommer, Bürgermeister der Stadt Hilden, bei der Übergabe des ersten Bewilligungsbescheids. Innerhalb von nicht mal 14 Tagen war die Stadtverwaltung fertig mit der Bearbeitung der ersten Anträge.

Noch bis zum 31.03.2021 können die Anträge gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bewilligt, soweit die formalen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllt sind. Ansprechpartner für Rückfragen zum Verfahren finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Hilden über den oben angegebenen Link.

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