Flughafen Düsseldorf (Foto: pixabay)
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Düsseldorf. Der Luftverkehrsgipfel der Bundesregierung hat im November 2020 den Weg für die Unterstützung von Flughäfen beschlossen, die während des ersten Lockdowns das Funktionieren des Luftverkehrs gesichert haben. In den Monaten März bis Juni 2020 sind die Passagierzahlen in Düsseldorf im Vergleich zum Jahr 2019 um bis zu 99 Prozent eingebrochen. Auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat sich die Bundesregierung auf finanzielle Hilfen für Flughäfen geeinigt. Auch der Flughafen Düsseldorf wird davon profitieren können.

Dazu Thomas Jarzombek, CDU-Bundestagsabgeordneter für den Düsseldorfer Norden, Standort des wichtigsten Flughafens Nordrhein-Westfalens: „Aufgrund der Corona-Pandemie verzeichnen die Flughäfen einen dramatischen Einbruch im Passagierverkehr, in Düsseldorf sind es 75 Prozent weniger Passagiere als im Vorjahr. Dennoch mussten die Flughäfen im vergangenen Jahr offengehalten werden: Logistik- und Versorgungsflüge, Rettungsflüge und die zahlreichen Heimkehrer aus den Urlaubsgebieten wurden abgefertigt. Ich freue mich, dass heute auf Bundesebene eine gute Lösung für die Flughäfen in Deutschland gefunden werden konnte. Als Luftfahrtkordinator der Bundesregierung war ich aktiv an den Verhandlungen beteiligt.

Für den Flughafen Düsseldorf heißt das konkret, die sogenannten Vorhaltekosten für den Betrieb von März bis Juni 2020 werden einmalig in Höhe von 61 Millionen Euro ausgeglichen. Mein Dank geht ausdrücklich auch an die Landesregierung NRW, namentlich Verkehrsminister Hendrik Wüst und Finanzminister Lutz Lienenkämper, die die Hilfen des Bundes zur Hälfte mittragen werden.“

Damit bekennt sich die Bundesregierung zu ihrer Verantwortung für die kritische Infrastruktur in Deutschland und sichert die zahlreichen Arbeitsplätze, die unmittelbar und mittelbar mit der Luftverkehrswirtschaft vor Ort verbunden sind.

Ebenso erklärt der Düsseldorfer SPD-Bundestagsabgeordnete und Wirtschaftspolitiker Andreas Rimkus: „Die Flughafeninfrastruktur und die Beschäftigten am Flughafen sind systemrelevant. Die Flughäfen leiden erheblich unter der Covid-19-Pandemie, da die Verkehre nahezu zum Erliegen gekommen sind. In der Phase des ersten Lockdowns ab März 2020 blieben die Airports gleichwohl geöffnet, um Lieferketten nicht abbrechen zu lassen, die Flughafensicherheit zu gewährleisten und insbesondere deutsche Bürgerinnen und Bürger aus der ganzen Welt nach Hause zu holen. Allein in Düsseldorf fielen rund 10 Millionen Euro pro Monat an sogenannten Vorhaltekosten am Flughafen an.

Es ist deshalb richtig und notwendig, dass sich der Bund jetzt an den damals entstandenen Vorhaltekosten beteiligt. Hierfür wurde eine 50:50-Kostenteilung zwischen Bund und Ländern vereinbart. Mein Dank gilt Olaf Scholz, der hierfür das notwendige Geld bereitgestellt hat. Ich fordere die NRW-Landesregierung auf, zügig die Zusage für die hälftige Erstattung der Vorhaltekosten zu leisten, damit die vom Bund bereitgestellten Gelder dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden.

Die 50:50-Kostenteilung zwischen Bund und Ländern ist unabdingbar, denn nur an drei Flughafengesellschaften hält der Bund eine Minderheitsbeteiligung. Das ist in Köln/Bonn der Fall, in München und in Berlin. Nur hier wäre der Bund streng genommen in der Pflicht. Der jetzt vereinbarte Zuschuss ist ein einmaliger und bezieht sich auf die Vorhaltekosten von März bis Juni 2020. Es ist gut, dass auch der Flughafen Düsseldorf mit seinen zahlreichen Beschäftigten von diesen Leistungen des Bundes erfasst sein wird.

Die Liste der Flughäfen, denen Bund und Länder gemeinsam helfen, ist keine zufällige. Im Luftverkehrsgesetz ist die Rede von Flugplätzen, an denen der Bund ein besonderes Interesse hat. Diese wurden vor einigen Jahren in einer Verordnung, unter Beteiligung der Länder, benannt.“

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