Christian Mangen MdL (Foto: privat)
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Mülheim/Düsseldorf. Für gesetzlich Versicherte ist die Zahl der Kinderkrankentage bundesgesetzlich verdoppelt worden. Sie können nicht nur im Krankheitsfalle eines Kindes, sondern auch dann genommen werden, wenn die Schule oder KiTa pandemiebedingt geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet ist. „Um erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in NRW zu unterstützen, hat die NRW-Koalition mit der ‚Betreuungsentschädigung NRW‘ ein eigenes Programm aufgesetzt. Ab sofort können Anträge dafür online gestellt werden. Dies kommt auch den Mülheimer Eltern zugute, die durch die Corona-Pandemie vor enorme Herausforderungen gestellt sind“, freut sich der Mülheimer Landtagsabgeordnete Christian Mangen von den Freien Demokraten.

Eltern, die ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen, jedoch kein Kinderkrankengeld nach § 45 Sozialgesetzbuch V oder vergleichbare Leistungen erhalten und die auch keinen Sonderurlaub nach beamtlichen Vorschriften nehmen können, werden mit diesem Programm unterstützt.

„Dies gilt auch für privat Versicherte – beispielsweise Selbstständige oder Freiberufler – ohne Anspruch auf Krankengeld ebenso für gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind“, so Mangen.

Die Anträge können online unter dem Link https://url.nrw/Betreuungsentschaedigung bei den Bezirksregierungen gestellt werden. Der Tagessatz orientiert sich an den Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz und beträgt pauschal 92 Euro.

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