Symbolfoto (Foto: Polizei)
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Duisburg. Am Mittwoch vergangener Woche (3. März) soll ein Mädchen auf einem Neudorfer Spielplatz an der Koloniestraße/Rheinbabenstraße von einem Unbekannten angesprochen worden sein. Die Neunjährige berichtet, der Mann hätte ihr Süßigkeiten angeboten und sie so in sein Auto locken wollen – allerdings erfolglos.

Schnell machten in WhatsApp-Gruppen und in den sozialen Medien Warnmeldungen und ein privater Fahndungsaufruf die Runde. Ein Phantombild, das die Polizei Mettmann in anderer Sache veröffentlicht hatte, wurde willkürlich mit dem Duisburger Vorfall in Verbindung gebracht und weiter verbreitet.

Bei der Duisburger Polizei mehrten sich Hinweise auf einen ähnlich aussehenden Mann aus dem Duisburger Norden. Die Polizei geht diesen Hinweisen nach und hat entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Derzeit spricht nichts dafür, dass der aus Hamborn stammende Mann mit einem Vorfall in Mettmann oder dem in Neudorf in der vergangenen Woche etwas zu tun hat.

Allerdings findet sich im Internet ein Foto dieses Mannes mit der Warnung, dass “es sich um einen Kinderschänder” handeln soll. Seitdem wird er bedroht und beleidigt. Die Familie hat deswegen bereits eine Strafanzeige erstattet.

Die Polizei warnt vor privaten Fahndungen mit vermeintlichen Phantombildern oder Fotos von mutmaßlichen Verdächtigen. Öffentliche Mutmaßungen oder Behauptungen über eine Täterschaft verletzen die Persönlichkeitsrechte, gefährden den Rechtsstaat und können ihrerseits strafrechtlich verfolgt werden. Selbst wenn jemand einem Phantombild ähnlich sieht, ist er damit nicht einer Straftat überführt. In jedem Fall sind hier Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden erforderlich. Nicht umsonst stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Fahndung in der Öffentlichkeit mit einem Foto oder dem Namen von Tatverdächtigen. (ots)

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