Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort (Foto: Walter Schernstein)
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Mülheim an der Ruhr. Am Freitagnachmittag hat ein einzelner Antragsteller versucht, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Allgemeinverfügung der Stadt Mülheim außer Kraft zu setzen, die für dieses Wochenende eine Ausgangssperre vorsieht. Das Gericht ist dem Antrag nicht gefolgt. Damit tritt die Ausgangssperre heute um 21. 00 Uhr in Kraft.

Krisenstabsleiter, Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort, äußert sich erleichtert, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Stadt das Instrument einer kurzfristigen Ausgangssperre nicht aus der Hand geschlagen hat. Es hat das Interesse an einem Infektionsschutz über die freiheitlichen Beschränkungen für drei Tage gestellt.

Damit ist geklärt, dass die Stadt in ihrem Bemühungen zur Bekämpfung der Pandemie keinen unzulässigen Weg geht. Das Gericht hat zu Recht festgestellt, dass es ein gerechtfertigter Versuch der Stadt ist, die pandemische Lage nicht weiter eskalieren zu lassen. „Hoffen wir, dass die Ausgangssperre Erfolg hat“, so der Krisenstabsleiter. Die Bewertung der Ergebnisse wird nächste Woche durch den Krisenstab erfolgen.

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