Symbolbild (Foto: pixabay / Mondisso)
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Leverkusen. Nach dem Hinweis, dass gemäß der gesetzlichen Regelung zum verpflichtenden Umtausch von Papierführerscheinen die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1953 – 1958 am 19.01.2022 endet, erreichen die Führerscheinstelle auch zahlreiche Terminanfragen für Umtauschanträge von Führerscheininhabern anderer Geburtsjahrgänge. Die Führerscheinstelle ist personell nicht in der Lage, die Terminwünsche für die anderen Jahrgänge in diesem Jahr noch zu erfüllen, und weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Umtauschfrist bis zum 19.01.2022 nur die Jahrgänge zwischen 1953 und 1958 betrifft.

Alle anderen Führerscheininhaber müssen erst später den alten Führerschein gegen einen Kartenführerschein tauschen. Es wird daher darum gebeten, dass alle Führerscheininhaber die vor dem 01.01.1953 bzw. ab dem 01.01.1959 geboren sind, sich bitte bis mindestens zum Frühjahr 2022 gedulden.

Zur Bearbeitung der Anfragen sind zudem folgende Daten unbedingt erforderlich: Name, Vorname, evtl. Geburtsname, Geburtsdatum und Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Terminanfragen sind bitte an Termine-Fuehrerscheinstelle@stadt.leverkusen.de zu richten bzw. sind telefonisch unter 0214-406-0 möglich. Eine Terminbestätigung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Bis zu folgenden Terminen muss entsprechend des Geburtsjahrgangs ein alter grauer oder rosa Führerschein gegen einen Kartenführerschein getauscht sein:

Geburtsjahr 1953 bis 1958 bis 19. Januar 2022

Geburtsjahr 1959 bis 1964 bis 19. Januar 2023

Geburtsjahr 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024

Geburtsjahr 1971 oder später bis 19. Januar 2025

Geburtsjahr vor 1953 zu tauschen bis 19. Januar 2033

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