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Geldern. Am 9. November tritt neuer Bußgeldkatalog des Bundes in Kraft

Ursprünglich sollte der neue Bußgeldkatalog schon im Vorjahr in Kraft treten. Tat er auch. Aber aufgrund eines Formfehlers musste die StVO-Novelle kurz darauf wieder ausgesetzt werden. Anschließend hatten Bund und Länder einige Monate über die Änderungen des Bußgeldkatalogs beraten.

Am Dienstag, 9. November, tritt nun der neue Bußgeldkatalog des Bundes in Kraft. Darauf weist die Stadt Geldern noch einmal hin. Denn mit dem neuen Bußgeldkatalog einher gehen schärfere Verkehrsregelungen und höhere Bußgelder bei Verstößen.
Die Verschärfungen betreffen unter anderem höhere Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen innerorts wie außerorts, für deren Einhaltung die Polizei zuständig ist. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 21 und 25 km/h gibt es innerorts künftig beispielsweise ein Bußgeld von 115 Euro und einen Punkt.

„Der Bund verfolgt mit dem neuen Bußgeldkatalog unter anderem zudem das Ziel, dass insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Fußgänger oder Schwerbehinderte noch besser geschützt werden“, sagt Angela Jentjens von der Abteilung für Verkehrsangelegenheiten der Stadt Geldern. Deshalb seien unter anderem speziell diese Gruppen betreffende Regelungen verschärft worden.

Die Stellung des Radfahrers soll dadurch verbessert werden, dass Behinderungen, Gefährdungen und Einschränkungen gegen Radfahrer künftig mit höheren Bußgeldern geahndet werden.

Einige der neuen Vorschriften im Detail:
Das Halten auf dem Schutzstreifen für Radfahrer – wie z.B. am Ostwall in Geldern – kostet künftig 55 Euro (bei einer Behinderung 70, bei einer Gefährdung 80 und bei einer Sachbeschädigung 100 Euro).
Das Parken auf einer Fahrradstraße – wie z.B. auf der Bahnhofstraße – kostet demnächst 55 Euro, das Halten 50 Euro.
Für das Parken auf einem Geh- oder Radweg werden 55 Euro fällig (vorher 20 Euro), für das Halten 50 Euro (vorher zehn Euro).
Das unberechtigte Parken auf einem Lade-/Parkplatz für E-Fahrzeuge kostet demnächst 55 Euro, ebenso das Parken auf einem Carsharing-Parkplatz.
Auch das Parken ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe wird teurer (Steigerung um zehn Euro).
Das Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostet in Zukunft 55 Euro (vorher 35 Euro).
Ebenfalls verschärft wurden die Vorschriften bei Behinderungen oder Gefährdungen von Rettungsfahrzeugen und Einsatzkräften: Das Parken vor und in Feuerwehrzufahrten kostet zum Beispiel demnächst 55 Euro (vorher 35), bei Behinderung 100 Euro und ein Punkt (vorher 65 Euro ohne Punkt).

Johannes Dercks, Leiter des Gelderner Ordnungsamtes, ist wichtig, noch einmal zu betonen, dass die neuen Regelungen „vom Gesetzgeber und nicht von der Stadt Geldern vorgegeben wurden. Uns geht es nicht darum, dass die Stadt Geldern künftig mehr Geld verdienen soll.“  Für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist das jeweilige Ordnungsamt der Kommune vor Ort zuständig, in Geldern also das städtische Ordnungsamt. „Bei Bedarf sind die Kollegen des Außendienstes gerne auch beratend tätig“, sagt Dercks.

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