Karte Geflügelpest im Kreis Wesel ( © Kreis Wesel)
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Kreis Wesel. Im Rahmen der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest wurden eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet, in denen bestimmte Vorkehrungen getroffen werden.

Das Geflügel in den rund 60 Betrieben innerhalb der Schutzzone wird in den kommenden Wochen mindestens einmal durch Mitarbeitende des Veterinäramtes klinisch untersucht. In der Überwachungszone finden stichprobenartige Untersuchungen statt. Darüber hinaus hat das Kreisveterinäramt alle ca. 460 gewerblichen und Hobby-Geflügelhaltungen im Kreisgebiet angeschrieben und über die seit dem 12. Dezember geltende Allgemeinverfügung und die damit verbundene vorsorgliche Aufstallungspflicht informiert. Sie gilt für alle Geflügelhalter inkl. Hobbyhaltern und unabhängig von Geflügelart und Größe des Bestandes.

Die vorläufige Schutzzone wird mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Die vorläufige Schutzzone wird wie folgt bestimmt: Ab „Ebbertsweg“/Kreisgrenze Borken in südlicher Richtung bis zur „Borkener Straße“ (L896), „Borkener Straße“ (L896) Richtung Osten bis Abzweigung „Heymannsweg“, „Heymannsweg“ in südlicher Richtung bis „Büskesheide“, „Büskesheide“ Richtung Westen bis „Zum Voßhövel“ (L1), „Zum Voßhövel“ (L1) in südlicher Richtung bis zur „Weseler Straße“ (B70), „Weseler Straße“ (B70) Richtung Westen bis „Hamminkelner Straße“ (L480), „Hamminkelner Straße“ (L480) in westlicher Richtung bis zur Brücke A3, Brücke A3 in nördlicher Richtung bis zur Brücke „Hauptstraße“, „Hauptstraße“ in Richtung Nord-Osten bis zum „Deichweg“, „Deichweg“ in nördlicher Richtung bis „Kranendeich“, „Kranendeich“ Richtung Nordwesten bis „Römerrast“, „Römerrast“ Richtung Osten bis „Zum Tollberg“, Straßenende „Zum Tollberg“ in östlicher Richtung bis „Weberstraße“, „Weberstraße“ Richtung Norden bis „Krechtinger Straße“, „Krechtinger Straße“ in östlicher Richtung bis „Sachsenstraße“, „Sachsenstraße“ Richtung Norden bis „Rheder Straße“, „Rheder Straße“ in östlicher Richtung bis „Uhlandsweg“, „Uhlandsweg“ in Richtung Osten bis „Höingsweg“, „Höingsweg“ Richtung Süden bis „Kahlenberg“, „Kahlenberg“ in östlicher Richtung bis „Bußter Weg“, „Bußter Weg“ Richtung Osten bis „Krechtinger Straße“, „Krechtinger Straße“ in nord-östlicher Richtung bis zur Kreisgrenze Borken.

Außerdem wurde eine vorläufige Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt. Die vorläufige Überwachungszone wird wie folgt bestimmt: Ab „Erler Straße“/Kreisgrenze Borken in südlicher Richtung bis „Im Espel“, „Im Espel“ Richtung Westen bis zur Verlängerung „Westricher Straße“, „Westricher Straße“ Richtung Süden bis „Lanterweg“, „Lanterweg“ in süd-westlicher Richtung bis „Vossenbergweg“, „Vossenbergweg“ Richtung Süden bis zu „B58“, „B58“ in westlicher Richtung bis „Wesel Kaiserring“, „Wesel Kaiserring“ Richtung Norden bis zur „B8“, „B8“ in nördlicher Richtung bis zur Kreuzung „Auedamm“ (K7), „Auedamm“ (K7) Verlängerung „Rheinwardt“ bis zur „Bislicher Straße“ (K7), „Bislicher Straße“ (K7) Richtung Nordwesten bis „Feldwicker Weg“, „Feldwicker Weg“ Richtung Nordosten bis „Schüttwich“, „Schüttwich“ nordwestliche Richtung bis „Böckersche Straße“, „Böckersche Straße“ Richtung Norden bis zur „Emmericher Straße“ (B8), „Emmericher Straße“ (B8) Richtung Nordwesten bis „Reeser Straße“/„Weseler Straße“ (Kreisgrenze Kleve)

Eine detaillierte interaktive Karte ist zu finden unter:
https://geoportal-niederrhein.de/Verband/?layerIds=21001,21002,29109,29110,29111,29112,200370,20070,20071,20077,20076,20075&visibility=true,true,true,true,true,true,true,true,true,true,true,true&transparency=0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0&center=346055.73673026107,5736510.118857388&zoomLevel=2

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die aktuellen Subtypen der aviären Influenza für den Menschen ungefährlich.

Unter https://www.kreis-wesel.de/de/presse/merkblatt-zu-ausnahmegenehmigungen-nach-ausbruch-der-gefluegelpest-aviaeren-influenza/ findet sich ein Merkblatt für Betriebe.

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