Der Ständer, der die monatlichen Blätter mit den Namen der „Unbedachten“ enthält und der in diesem Jahr wieder in der Marktkirche steht. Die Blätter mehrerer Jahre werden am Ende zu einem „Buch der Erinnerung“ gebunden, das im Essener Stadtarchiv aufbewahrt wird (Foto: privat)
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Essen. 309 Namen wurden im vergangenen Jahr in den Ökumenischen Gedenkgottesdiensten für die „Unbedachten“ verlesen – Menschen, die auf Veranlassung des Essener Ordnungsamtes ohne Trauerfeier in einem anonymen Urnengrab bestattet werden mussten. Weil es niemanden gibt, der für eine würdige Verabschiedung sorgen konnte, laden die christlichen Kirchen der Stadt immer am zweiten Dienstag im Monat um 17 Uhr zu einer Gedenkfeier ein. Nachdem diese Gottesdienste 2021 im Dom stattfanden, werden sie nun wieder in der Marktkirche, Markt 2/Porschekanzel, gefeiert – das nächste Mal am 11. Januar. Die liturgische Leitung haben der katholische Pastor Werner Bering und der evangelische Pfarrer Jan Vicari.

Im Gottesdienst werden die Namen der Verstorbenen verlesen und in ein Gedenkbuch eingetragen, das in der Kirche ausliegt. Für jeden Namen wird in der Andacht eine Kerze entzündet. „Auf diese Weise wollen wir daran erinnern, dass die Würde eines Menschen nicht mit seinem Tod erlischt“, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Essen (ACK), die die Gedenkfeiern gemeinsam mit der Stadt Essen veranstaltet. Am Samstag vor dem jeweiligen Gottesdienst laden Superintendentin Marion Greve, Stadtdechant Jürgen Schmidt und Oberbürgermeister Thomas Kufen mit einer Sammeltraueranzeige, die von den Essener Tageszeitungen WAZ und NRZ sowie dem Internetportal lokalklick.eu kostenlos veröffentlicht wird, die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme ein. Seit Einführung der Gedenkgottesdienste im Jahr 2008 wurde auf diese Weise über 4.000 Verstorbener gedacht. Die Andachten finden jährlich abwechselnd in der Domkirche und in der Marktkirche statt.

Eine Anmeldung für den Gottesdienst ist nicht erforderlich. Es gilt die 3G-Regel: Besucherinnen und Besucher müssen vollständig immunisiert (geimpft oder genesen) sein oder einen gültigen Corona-Test vorlegen. Auf die Abstandsregel wird geachtet; eine medizinische Mund-Nase-Schutzmaske ist auch am Sitzplatz zu tragen.

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