Petra Heinen-Dauber (Foto: privat)
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Mönchengladbach. 14.000 Unterschriften für Bürgerbegehren des „Bündnis für Schulvielfalt“

Die Stadtverwaltung hat mehr als 14.000 Unterschriften Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt der beiden Hauptschulen Kirschhecke in Odenkirchen und Neuwerk erhalten. Dieses Ergebnis ist ein sensationeller Erfolg für die Initiatoren des Bürgerbegehrens, dem Bündnis für Schulvielfalt, denn damit steht fest: Sowohl die Hauptschule Kirschhecke als auch die katholische Hauptschule Neuwerk werden zum Anmeldeverfahren zugelassen.

„Dies ist eine gute Botschaft  für viele Kinder und Eltern, die in den kleinen übersichtlichen Schulsystemen und Klassen individuell unterstützt werden, durch Lernerfolge Selbstbewusstsein erfahren und einen Schulabschluss erreichen können. Die Wucht der 14.000 Unterschriften zeigt deutlich die Wertschätzung der Gesellschaft für die Leistungen, die die Schulgemeinden der Hauptschulen, bestehend aus Lehrerschaft, Sozialarbeiter/ innen Schüler/innen und Eltern gemeinsam! für die Stadt Mönchengladbach erbringen“, so Bürgermeisterin Petra Heinen-Dauber, Vorsitzende des Schulausschusses.

Um die Kraft von 14.000 Unterschriften zu begreifen, sei ein Vergleich erlaubt: 14.000 Unterschriften entsprechen in etwa dem Dreifachen der Stimmen, die bei der letzten Kommunalwahl auf die FDP entfallen sind.

„Wir werden von den Kritikern des Bürgerbegehrens in den nächsten Tagen hören, dass die beiden Hauptschulen aus eigener Kraft nicht überleben könnten und Hauptschulen im Allgemeinen zu niedrige Anmeldezahlen in den Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 bilden. Wir werden auch hören, wie versucht werden wird, den Elternwillen der Hauptschüler gegen den der Gesamtschüler auszuspielen mit der Begründung, wie viele Schüler von Gesamtschulen jährlich abgewiesen werden müssten. Diese Behauptungen gilt es einzuordnen. Am Mönchengladbacher Beispiel wird deutlich, dass nicht die Zahl derjenigen Fälle hoch ist, die nicht an ihrer gewünschten Schulform anmelden können, sondern die nicht an ihrer gewünschten Schule anmelden können. Dies ist ein wesentlicher Unterschied. De facto handelt es sich bei diesen abgewiesenen Fällen übrigens nicht durchweg um Viertklässler mit Hauptschulempfehlung“, sagt der Fraktionsvorsitzende der CDU Ratsfraktion Hans-Peter Schlegelmilch.

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