(Foto: Bundespolizei)
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Köln/Übach-Palenberg. Am frühen Samstagmorgen hatten Beamte der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof mit gutem polizeilichem Gespür einen 54-Jährigen aus dem Verkehr gezogen, welcher neben Drogen, Waffen, einem Böller auch noch ein gestohlenes Handy dabei hatte. Durch falsche Angaben zu seinem Reiseweg, hatte er sich selbst in die Bredouille gebracht. Bundespolizisten beschlagnahmten die mitgeführten Sachen und nahmen den Mann aus Übach-Palenberg vorläufig fest.

Am 05.02.2022 führten Bundespolizisten Kontrollen am Hauptbahnhof in Köln durch. Ein 54-Jähriger fiel den Beamten aufgrund seines nervösen Verhaltens auf. Bei der anschließenden Befragung machte er falsche Angaben zu seinem bisherigen Reiseverlauf, dies konnten die Beamten anhand von einer Fahrpreisnacherhebung der Deutschen Bahn erkennen. Die Beamten ermittelten, dass der Mann eine bekannte Strecke zurückgelegt hatte, welche als “Drogenbeschaffungsstrecke” bekannt ist. Seine Zielrichtung war Berlin.

Bei einer durchgeführten Durchsuchung seiner mitgeführten Sachen wurden die Beamten fündig: Neben ca. 31 Gramm Amphetamine, knapp 43 Gramm Ecstasy, 6 Pillen von Potenzmitteln, 54 Tabletten Tilidin und 10 Tabletten Hydromorphon (Arzneimittel) fanden die Bundespolizisten weiterhin 1910EUR Bargeld, zwei Schlagringe, ein Butterflymesser, ein Elektroimpulsgerät (getarnt als Taschenlampe), einen Böller sowie ein gestohlenes Smartphone auf. Nach Sichtung der Videoaufzeichnungen aus dem Bahnhof konnte nachverfolgt werden, wie der Tatverdächtige das Smartphone vorab durch Öffnung der Ladestation im Hauptbahnhof entwendet hatte.

Der Mann wurde vorläufig festgenommen, eine geplante Wohnungsdurchsuchung scheiterte, da er nicht an der angegebenen Adresse wohnhaft war. Strafverfahren wegen dem Mitführen von gefährlichen Gegenständen, dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und dem besonders schweren Fall des Diebstahls erwarten den Mann aus Übach-Palenberg. Zuständigkeitshalber übernimmt die Landpolizei Köln die weitere Bearbeitung – der 54-Jährige soll dem Haftrichter vorgeführt werden. (ots)

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