Bischof Overbeck
Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Foto: Nicole Cronauge | Bistum Essen)
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Essen/Ruhrgebiet/Märk. Sauerland. „Die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe darf keine arbeitsrechtliche Sanktion nach sich ziehen“, das haben Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck und Generalvikar Klaus Pfeffer jetzt noch einmal allen Mitarbeitenden zugesichert. In einem Brief, der in diesen Tagen verschickt wird, schreiben sie, dass im Bistum Essen auf die Anwendung des entsprechenden Absatzes der kirchlichen Grundordnung verzichtet wird.

Die Initiative „#OutInChurch“ hat vor wenigen Wochen mit eindrücklichen Zeugnissen auf die Not von Mitarbeitenden mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen in der katholischen Kirche aufmerksam gemacht. Viele verbergen ihre Orientierung und befürchten arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur Kündigung, falls ihre Beziehung bekannt wird oder eine gleichgeschlechtliche zivile Eheschließung vorgenommen wird.

Im Bistum Essen haben Bischof und Generalvikar in den zurückliegenden Jahren mehrfach betont, dass sie eine „Kultur der Angst“ überwinden wollen, die sie unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutlich wahrgenommen haben – und teilweise immer noch wahrnehmen. „Darum setzen wir uns schon länger für eine Reform des Kirchlichen Arbeitsrechtes ein und verzichten im Bistum Essen darauf, die Grundordnung für den Kirchlichen Dienst im Blick auf die sexuelle Orientierung sowie das Beziehungsleben bzw. den Familienstand anzuwenden“, so die Bistumsleitung im Brief an alle Mitarbeitenden im Bistum – z.B. an das Pastorale Personal, Lehrer(innen) und Reinigungskräfte an den Bischöflichen Schulen und Verwaltungsmitarbeitende im Generalvikariat, Dienstleistungsverbund und Katholischer Erwachsenen- und Familienbildung.

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