v.l. Marco Schmitz MdL, Angela Erwin MdL, Peter Blumenrath MdL und Olaf Lehne (Foto: privat)
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Düsseldorf. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können im kommenden Jahr wohl erneut mit Rekordzuweisungen vom Land rechnen. Das Heimat- und Kommunalministerium hat jetzt die vorläufige Berechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023 veröffentlicht.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Marco Schmitz erklärt dazu: „Gemäß den durch die Landesregierung beschlossenen Eckpunkten fließen insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro in die NRW-Kommunen und somit noch einmal rund 1,3 Milliarden Euro mehr als im bisherigen Rekordjahr 2022. Laut der Arbeitskreis-Rechnung, die Grundlage für die Haushaltsplanung ist, erhält die Landeshauptstadt Düsseldorf im kommenden Jahr 66.753.950,89 Euro vom Land NRW. Gerade in unsicheren Zeiten ist ein solider kommunaler Haushalt unerlässlich, um den Menschen in unserem Land weiterhin eine sichere und gute Heimat zu garantieren.“

Angela Erwin MdL ergänzt: „Unser Ziel ist es, den Städten und Gemeinden Planungssicherheit zu geben, die Grundlage für die Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ist. In Zeiten steigender Preise und knapper Kassen ist es ein wichtiges Signal ins Land, dass die Kommunen insgesamt mit Rekordzuweisungen rechnen dürfen und können.“

„So können wir dort kommunale Haushalte stärken, wo es notwendig ist – während in anderen Städten und Gemeinden die Gewerbesteuereinnahmen deutlich gestiegen sind und weniger Unterstützung durch das Land erforderlich ist“, so der Landtagsabgeordnete Peter Blumenrath weiter.

Olaf Lehne MdL betont: „Die von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 basieren auf der aktuellen Steuerschätzung, die tatsächliche Referenzperiode endet erst am 30. September. Die Arbeitskreis-Rechnung ist daher eine vorläufige, damit die Kommunen in die Haushaltsplanung einsteigen können. Das GFG wird jetzt zur Beratung und Beschlussfassung in den Landtag eingebracht.“

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