Vorfahrt für Fahrräder. An der Kreuzung Pesthof/Wallstraße wurde jetzt die Vorfahrtsregelung zu Gunsten der Fahrradstraße geändert (Foto: privat)
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Emmerich am Rhein. Auf dem Weg zur „fahrradfreundlichen Stadt“ optimiert die Stadt Emmerich am Rhein die Fahrradstraße auf der Wallstraße und Burgstraße weiter. Jetzt wurde die Vorfahrtsregelung an den Kreuzungen Agnetenstraße/Burgstraße/Wallstraße und an der Wallstraße/Pesthof zu Gunsten der Fahrradstraße geändert. Um dies zu verdeutlichen, haben Mitarbeiter der Kommunalbetriebe in den vergangenen Tagen Markierungen auf der Straße angebracht. Außerdem weisen Verkehrsschilder auf die geänderte Vorfahrtsregelung hin. Im Laufe der nächsten Wochen wird der Verlauf der Fahrradstraße in den Kreuzungsbereichen zusätzlich noch rot eingefärbt.

Immer wieder sind bei der Stadtverwaltung Hinweise eingegangen, dass Autofahrer das Einfahrt-verboten-Schild an der Einfahrt zur Fahrradstraße an der Ecke Wallstraße/Zum Löwentor nicht richtig oder zu spät sehen können und deshalb verkehrswidrig in die Wallstraße einbiegen. Um hervorzuheben, dass die Einfahrt für Kfz von dieser Seite nicht zulässig ist, wurde im Zufahrtbereich eine Verkehrsinsel installiert, auf die in Kürze auch das Verkehrsschild montiert wird. Damit ist die Sichtbarkeit deutlich verbessert. „Aktuell sind außerdem noch Banner in Produktion, mit denen wir die Verkehrsregeln der Fahrradstraße in Kurzform verdeutlichen wollen“, erläutert Regina Pommerin, im Rathaus zuständig für die Umsetzung des Nahmobilitätskonzeptes, mit dem Fuß- und Radverkehr in der Stadt gefördert werden sollen.

Autos nur geduldeter Gast auf der Fahrradstraße
Eingerichtet wurde Emmerichs erste Fahrradstraße Ende vergangenen Jahres auf der Wall- und Burgstraße und dient so als sichere Alternativstrecke für Radfahrer zur L7/Großer Wall. Die Fahrradstraße ist mit dem Zusatzzeichen “Anlieger frei” versehen, somit können zwar alle Kraftfahrzeuge die Straßen ebenfalls benutzen, müssen sich jedoch eher als geduldeter Gast sehen. Denn es gilt:
·        Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen in Fahrradstraßen ausdrücklich nebeneinander fahren, in beliebig hoher Zahl und sofern sie den entgegenkommenden Verkehr nicht behindern.
·        Es gilt maximal Tempo 30 km/h für Autofahrer, ohne Fahrradfahrer zu gefährden oder zu bedrängen.
·        Parken entlang der Fahrradstraße ist in den gekennzeichneten Flächen oder auf Angrenzenden Parkplätzen weiterhin erlaubt.

In Verbindung mit der Fahrradstraße darf die Wallstraße vom „Großer Löwe“ kommend nicht mehr mit dem Auto befahren werden. Allerdings dürfen Kfz-Fahrzeuge, die zum Beispiel vom ortsansässigen Getränkemarkt kommen, über die Wallstraße in Richtung Pesthof fahren („Unechte Einbahnstraße“). Autofahrern, die sich nicht an die Regeln der Fahrradstraße halten, müssen mit Bußgeldern rechnen.

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