(Foto: privat)
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Hilden. Die Laientheatergruppe „ Die Itterbühne“ ist mit einem neuen Programm zurück auf der Theaterbühne. Die Proben für die Herbstvorstellungen laufen bereits auf Hochtouren. Von Donnerstag, 6. Oktober bis Sonntag, 9. Oktober, werden die sieben Schauspielerinnen und Schauspieler, unter Regie von Carolin Kruppa und Gisela Jung, in insgesamt vier Aufführungen ihr neues Stück „Das Mumien-Trödel-Traum“ Stück auf die Bühne bringen.

Im Heinrich-Strangmeier-Saal im „Alten Helmholtz“, Gerresheimer Straße 20 findet am Donnerstag, 6. Oktober, um 17:30 Uhr die Premiere statt, gefolgt von weiteren Aufführungen am Freitag, 7. Oktober und Samstag, 8. Oktober, jeweils um 19 Uhr, und Sonntag, 9. Oktober, um 15:30 Uhr.

Zum Inhalt: Waldemar „Waldi“ Zimmerschiet ist Trödelhändler aus Leidenschaft. Zum Leidwesen seiner Frau Helene besitzt er jedoch keinerlei Geschäftssinn und seine

Sammelleidenschaft treibt beide an den Rand der Insolvenz. Unerwartet taucht der zwielichtige Kunsthändler Berger bei Waldi auf, um die finanzielle Schieflage des Trödelhändlers zu seinen Gunsten auszunutzen. Dieser vermutet nämlich, dass sich in Waldis Trödelsortiment ein unbekannter Original-Picasso befindet. Berger will Waldi um das Kunstwerk bringen, ohne dass dieser überhaupt davon weiß. Als aber Helene ihren Trödel-Waldi eines Tages zum Aufräumen zwingt, entdeckt dieser eine Holzkiste mit einer echten Mumie in seinem Geschäft. Sofort wittert Waldi das große Geschäft und will seinen Trödelladen zum Museum umbauen. Dies wiederum will Berger verhindern. Er stiehlt die echte Mumie aus Waldis Laden und tauscht sie gegen seine treudoofe und naive Assistentin Emma aus. Die als Mumie verkleidete Emma soll Waldi aushorchen, sich heimlich im Trödelgeschäft nach dem Picasso umschauen und Waldi langsam, aber sicher in den Wahnsinn treiben. Und dies gelingt auch beinahe…

Eintrittskarten zum Preis von 9 Euro zzgl. Vorverkaufsgebühr sind im Reisebüro Dahmen, Mittelstraße 73, oder online über www.neanderticket.de erhältlich.

Einlass ist jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn.

Für die Besuche der Veranstaltungen gelten die am jeweiligen Tag gültigen Regelungen im Sinne des Coronaschutzes.

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