Screenshots der CDU Fraktion vom 11. September 2022 ( © )
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Kreis Kleve. In einer Anfrage an die ständige Vertreterin der Landrätin, Zandra Boxnick, hinterfragt die CDU-Kreistagsfraktion, ob der gemeinsame Landratskandidat der SPD und Bündnisgrünen, Stefan Welberts, mit einem Facebook-Post seine politische Neutralität als stellv. Landrat verletzt habe.

Paul Düllings (Foto: CDU)

Der CDU Fraktionsvorsitzende Paul Düllings und die Fraktionsgeschäftsführerin Anna-Kristin Seifert bitten die Kreisverwaltung offiziell um eine Prüfung, ob eine Pflichtverletzung des ersten stellvertretendes Landrats Stefan Welberts vorliege: „Die stellvertretenden Landräte sind in Ausübung ihres Amtes rechtlich zur politischen Neutralität verpflichtet. Dies gilt gerade auch, wenn sie selbst für ein öffentliches Amt kandidieren. Es wäre unzulässig, das Amt des stellvertretenden Landrates für den eigenen Wahlkampf zu missbrauchen.“ So hat Stefan Welberts am vergangenen Samstag (10.9.2022) als erster stellvertretender Landrat den Kreis Kleve auf dem Kreisdelegiertentag des Kreisfeuerwehrverbandes Kleve in der Stadthalle Kleve vertreten. „Am gestrigen Tage, den 11.9.2022, hat Herr Welberts Text und Fotos zu seinem Auftritt als stellvertretender Landrat bei dieser Veranstaltung auf seiner offiziellen Kandidatenseite als Landratskandidat von SPD und Grünen bei Facebook eingestellt und damit für Wahlkampfzwecke genutzt“, benennen Düllings und Seifert als Grund für ihre Anfrage, der sie Screenshots der Facebookseite vom Kandidaten Welberts beigefügt haben.

Unabhängiger Kandidat warnte schon vor Missachtung des Neutralitätsgebots

Guido Winkmann (Foto: © Team Winkmann)

Schon Ende August rief der unabhängige Landratskandidat Guido Winkmann aus Kerken in einer Pressemitteilung alle Beteiligten auf, das Neutralitätsgebot vor den Landratswahlen am 27. November zu wahren. „Diese Situation, dass das Landratsamt nach nur 18 Monaten aufgegeben wird, ist bis dato einmalig im Kreis Kleve“, verwies Winkmann in diesem Zusammenhang auf den Nachbarkreis Viersen. Hier hatte das Verwaltungsgericht in erster Instanz die Landratswahl von 2020 für ungültig erklärt, da im Zeitraum des Wahlkampfes verdeckte Wahlwerbung für den amtierenden Landrat mit einer vierseitigen Anzeige des Landkreises betrieben wurde. Ähnliche Vorwürfe das Neutralitätsgebot missachtet zu haben, gab es auch in Duisburg gegen den Oberbürgermeister Sören Link. Dieser warb zur Stadtratswahl 2020 auf SPD-Plakaten, obwohl in Duisburg keine Wahl zum Oberbürgermeister stattfand. Für den im Kreis Kleve bevorstehenden Wahlkampf erinnerte Winkmann daher an das Neutralitätsgebot, „dass hier sehr genau hingeschaut werden wird, um mögliche Vermischungen, die zu einer Gefährdung der Neutralitätspflicht führen können, zu vermeiden“.

Erste Einschätzung nicht valide möglich

Der Kreis Kleve gab auf Anfrage der LokalKlick-Redaktion am Nachmittag eine kurze, erste Stellungnahme zur Neutralitätspflicht eines stellvertretenden Landrats als Kandidat um das Landratsamt ab: „Die Funktion und Stellung der Stellvertreter des Landrates/der Landrätin ergeben sich aus § 46 KrO NRW. Die Stellvertreter/Stellvertreterinnen nehmen nicht die volle Stellung des Landrates/der Landrätin wahr, sondern sind dabei auf die Leitung der Kreistagssitzungen und die repräsentativen Aufgaben beschränkt. Bei der Repräsentation handelt es sich um die politische und symbolische Verkörperung im Sinne der Personalisierung des Kreises. Dies umfasst beispielsweise, Ehrungen vorzunehmen.

Weiter erklärt die Kreisverwaltung: „Ob und in welchem Umfang eine Neutralitätspflicht bzw. das Mäßigungsverbot, wie es dem Landrat/der Landrätin im Wahlkampf obliegt, auch für die stellvertretenden Landräte/Landrätinnen greift und ob dieses durch die von Herrn Welberts vorgenommenen Eintragungen in den sozialen Medien tangiert ist, wird die Verwaltung im Rahmen der Beantwortung der Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 12.09.2022 unter Einbeziehung der rechtlichen Grundlagen sowie auch ergangener Rechtsprechung und Kommentarliteratur prüfen.“ Da es sich nach Verwaltungsansicht „um einen komplexen Sachverhalt in einem Spannungsfeld zwischen der gesetzlich normierten Funktion als stellvertretendem Landrat und der Kandidatur um das Landratsamt“ handelt, sei „eine erste Einschätzung im Vorgriff auf die Prüfung nicht valide möglich“.

Welberts: Nerven der CDU liegen schon zu Beginn des Landratswahlkampfs blank

Stefan Welberts (Foto: Markus van Offern)

Der SPD- und Grünen-Landratskandidat Stefan Welberts gab heute schon eine Stellungnahme zu der Anfrage der CDU Fraktion ab: „Die Nerven auf Seiten der CDU scheinen ja schon zu Beginn des Landratswahlkampfs blank zu liegen. Die Behauptung, ich hätte mein Ehrenamt als Erster Stellvertretender Landrat dazu benutzt, um Landratswahlkampf zu betreiben, weise ich entschieden zurück. Vielmehr bin ich als vom Kreistag gewählter Erster Stellvertretender Landrat meiner Verpflichtung nachgekommen und habe auf dem Delegiertentag des Kreisfeuerwehrverbandes Kleve e.V. ein Grußwort gehalten, dass durch Herrn Kreisbrandmeister Gilles angefragt wurde. Das mir jetzt zum Vorwurf zu machen, ist absurd.“

Des Weiteren erklärt Welberts: „Ich bin seit 22 Jahren Feuerwehrmann! Mir war es ein inneres Anliegen den Frauen und Männern der Feuerwehren, meinen Kameradinnen und Kameraden, dafür herzlich Dank zu sagen. Dass das die CDU nicht versteht, zeigt, wie weit sie sich von der Lebensrealität der Ehrenamtlichen im Kreis Kleve entfernt hat. Was hätte denn die CDU gesagt, wenn ich meinen Verpflichtungen nicht mehr nachkäme, sondern nur noch Wahlkampf machen würde? Im Übrigen kann ich nichts dafür, dass unsere ehemalige Landrätin, Frau Silke Gorißen, nun Landesministerin geworden ist und ich deswegen, also aufgrund einer Personalentscheidung der CDU, viele Termine wahrnehmen muss und auch künftig wahrnehmen werde – Ich werde meine Pflichten als Stellvertretender Landrat auch jetzt im Wahlkampf gewissenhaft ausführen, wie dies auch Herr Gerwers als Bürgermeister und Sprecher der Bürgermeisterkonferenz weiterhin tun sollte.“

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