Die Papiertonne wird im kommenden Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt, die Gebühren für Restmüll- und Biotonne müssen erhöht werden (Foto: Stadt Vreden)
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Vreden. Abfallbeseitigung und Straßenreinigung gehören zu den kostenrechnenden Einrichtungen

Sogenannte kostenrechnende Einrichtungen im Sinne des Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW erbringen Leistungen überwiegend zum Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen. Für diese Leistung sind Gebühren zu erheben. Die erhobenen Benutzungsgebühren müssen kostendeckend sein. Sie werden jährlich neu kalkuliert und durch entsprechende Satzung festgelegt.

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurden Gebührenveränderungen aufgrund der jährlich neu zu erhebenden Kalkulationen beschlossen. Sollte der Rat in der Sitzung am 16. Dezember zustimmen, ergeben sich folgende Gebührenveränderungen.

Abfallentsorgung:

Die Papiertonne wird kostenlos, die Gebühren für die Biotonne und die Restmülltonne steigen leicht an. Die Gebühren für die Anlieferung am Wertstoffhof bleiben stabil.
Hier die für 2023 geplanten Gebühren (in Klammern die Gebühren für das Jahr 2022)
40 l-Restmülltonne 82,08 € (79,20 €),
80 l-Restmülltonne 138,60 € (135,00 €),
120 l-Restmülltonne 176,64 € (174,12 €),
240 l-Restmülltonne 294,00 € (293,88 €),
120 l-Biotonne 70,68 € (65,64 €),
240 l-Biotonne 111,84 € (104,04 €),
240 l-Papiertonne 0,00 € (2,88 €).

Straßenreinigung und Winterwartung:
Die Kosten für die Straßenreinigung steigen im Vergleich zum Vorjahr aufgrund von angekündigten Preissteigerungen des Fremdunternehmers. Und auch für die Winterwartung steigen die Gebühren aufgrund der tatsächlich entstandenen Kosten der letzten Jahre. Dabei ist die Gebühr für die Winterwartung maßgeblich davon abhängig, wie stark der Winter in dem Jahr der Berechnungsgrundlage ausgefallen ist.

Benutzungsgebühr bei 14-täglicher Reinigung und Winterwartung jährlich je lfd. m Grundstücksfrontlänge (in Klammern die Gebühren das Jahr 2022):
a) für Anliegerstraßen 2,47 € (1,79 €),
b) für Straßen des inner-/überörtl. Verkehrs 2,02 € (1,47 €).

Benutzungsgebühr, wenn nur die Winterwartung durchgeführt wird, jährlich je lfd. m Grundstücksfrontlänge:
a) für Straßen des Anliegerverkehrs 1,37 € (0,91 €),
b) für Straßen des inner-/überörtl. Verkehrs 1,12 € (0,75 €).

Unterhaltung der fließenden Gewässer II. Ordnung (C-Beiträge)
Durch verschiedene Preissteigerungen erhöhen sich die Gebühren für versiegelte Flächen um 11 % und bei den unversiegelten Flächen um 15 %.

Die Gebühren für den Friedhof und das Marktwesen ändern sich für das kommende Jahr nicht.

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