Wohngeld Symbolbild (Foto: Stadt Ahaus)
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Ahaus. Mit dem „Wohngeld-Plus“ werden im kommenden Jahr deutlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Wer zukünftig wohngeldberechtigt ist, hängt dabei von vielen Faktoren ab – eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es leider nicht. Größe des Haushaltes, Einkommen, Miete und der Wohnort sind Faktoren der Berechnung.

Der Fachbereich Arbeit und Soziales hat auf der Website der Stadt Ahaus alle wichtigen Informationen rund um das neue Wohngeld zusammengefasst. Dort gibt es außerdem einen Link zu einem Onlinerechner, der eine erste unverbindliche Orientierung gibt, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Direkt nach der Berechnung können Bürger*innen dann online einen Antrag stellen und die notwendigen Unterlagen hochladen. „Wir möchten Sie vor dem Hintergrund erwarteter hoher Antragszahlen darum bitten, den Onlinerechner und den Onlineantrag zu nutzen“, so Michael Bethmann, Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales bei der Stadt Ahaus.  Für die Beantragung des neuen Wohngeldes ist also kein Gang ins Rathaus erforderlich, bei Rückfragen zum Antrag meldet sich die zuständige Mitarbeiterin direkt bei den Antragstellenden.

Natürlich gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, den Antrag per Post oder zu den allgemeinen Sprechzeiten (Mo: 9:00 Uhr -12:30 Uhr, Mi: 9:00 Uhr -12:30 Uhr, Fr: 9:00 Uhr -12:30 Uhr) persönlich stellen. Hier kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Da ein Antrag grundsätzlich auf den 1. des Monats zurückwirkt, muss das Wohngeld nicht direkt Anfang Januar beantragt werden. Eine Auszahlung und Bescheidung neu beantragten Wohngeldes ist aus technischen Gründen vor April 2023 nicht möglich. Das Land NRW kann die für die erforderliche Bearbeitung der Anträge notwendige Software vorher nicht zur Verfügung stellen.

Zum Wohngeldrechner: https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner

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