(Foto: DRK)
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Mülheim an der Ruhr. Trotz leichten Einbruchs seit Pandemiebeginn verletzen sich an keinem Tag im Jahr so viele Menschen, wie zu Silvester. Das DRK gibt Tipps zur Versorgung von Verletzungen.

Silvester bedeutet für viele Menschen, ausgiebig den Jahresausklang zu feiern und auf das neue Jahr anzustoßen. Doch für den Rettungsdienst ist die Nacht vielerorts geprägt von einem sehr hohen Einsatzaufkommen. Übermäßiger Alkoholkonsum, körperliche Auseinandersetzungen und Verletzungen durch Böller und Scherben sorgen in jedem Jahr für zahlreiche Rettungsdiensteinsätze. Dabei müssen oft vor allem Unbeteiligte behandelt werden. Das Deutsche Rote Kreuz im Kreisverband Mülheim appelliert daher, sich verantwortungsvoll und umsichtig zu verhalten, damit die Feier nicht in der Notaufnahme endet – weder die eigene, noch die der Nachbarn.

„Der Rettungsdienst hat zur Silvesternacht vor allem mit Alkoholvergiftungen, Hand-, Augen- oder Schnittverletzungen und Verbrennungen zu tun“, berichtet Tobias Dienefeld vom DRK-Kreisverband Mülheim. „Auch bei ausgelassener Stimmung sollten Regeln gelten, um unbeschwert ins neue Jahr feiern zu können. Nach den Einschränkungen der letzten Jahre ist in diesem Jahr mit einem Anstieg der Notrufe zu rechnen“, so Dienefeld.

Zur Auffrischung erteilt das Deutsche Rote Kreuz nochmal die wichtigsten Erste-Hilfe-Tipps auf einen Blick:

1. Handverletzungen
Größere Wunden müssen steril abgedeckt werden. Bei starkem Blutverlust muss sofort ein Notarzt verständigt werden.

2. Abgerissene Finger
Abgerissene Finger sind an Silvester keine Seltenheit. Der abgerissene Finger sollte so keimfrei wie möglich in ein Stück Verbandmaterial eingewickelt werden. Das kann zur Not auch ein frisch gewaschenes Stofftaschentuch sein. Dieses sollte in einen dichten Plastikbeutel gegeben werden, der dann in einen zweiten Plastikbeutel gesteckt wird. Dieser zweite Beutel sollte mit Wasser und Eis gefüllt werden. Der amputierte Finger sollte unter der Wasseroberfläche sein, darf aber nicht mit Wasser oder Eis in Berührung kommen. Auf jeden Fall sollte der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 alarmiert werden.

3. Verbrennungen
Leichte Verbrennungen, die die Größe der Handfläche nicht überschreiten, können kurze Zeit mit lauwarmem Leitungswasser gekühlt und bei Bedarf steril abgedeckt werden. Größere Verbrennungen (Verkohlung der Haut, leichte bzw. keine Schmerzen) sind ein Fall für den Notarzt.

4. Augenverletzungen
Verletzungen durch eingedrungene Fremdkörper und Verbrennungen sind typische Augenverletzungen an Silvester. Bei Augenverletzungen müssen beide Augen durch einen Verband ruhiggestellt werden, damit das verletzte Auge nicht mehr bewegt wird. Betroffene sehen nun nichts mehr und müssen betreut werden. Auf jeden Fall sollte der Notruf 112 gewählt werden.

5. Alkoholvergiftungen
Maßloser Alkoholkonsum kann zu einer Vergiftung mit lebensgefährlichen Folgen führen. Ein leichter Rausch ist noch kein Notfall. Wenn jemand durch überhöhten Alkoholkonsum zusammenbricht, muss das aber unbedingt ernst genommen werden: Sofort die Atmung prüfen! Bleibt eine Person auch nach wiederholten Ansprechversuchen bewusstlos, muss unbedingt der Notruf 112 gewählt werden und die Person in die stabile Seitenlage gebracht werden. In einer kalten Silvesternacht im Freien ist auch unbedingt an den Wärmeerhalt zu denken, um eine drohende Unterkühlung zu verhindern.

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