Erik Lierenfeld (links) und Klemens Diekmann (Foto: evd)
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Dormagen. Durch massiv gestiegene Energiekosten werden Haushaltskunden finanziell extrem belastet. Die evd stellt aus diesem Grund aus eigenen Mitteln 50.000 Euro bereit, um Menschen zu helfen die wegen unbezahlter Stromrechnungen von einer Sperrung ihrer Wärmeversorgung bedroht sind. Ziel ist es, möglichst viele Haushalte vor einer Sperrung zu bewahren. „Die Unterstützung aus dem Fonds ist für Stromwärmekunden gedacht, also für die Kundinnen und Kunden, die Strom zu Heizzwecken beziehen. Denn sie haben, im Gegensatz zu Gaskunden, keine staatliche Soforthilfe erhalten“, erklärt evd-Geschäftsführer Klemens Diekmann.

Eine etwaige Zuwendung aus dem Hilfsfonds der evd wird wie folgt umgesetzt: „Nach einer positiven Prüfung erhält der Kunde einmalig eine Reduktion seines monatlichen Abschlages. Berücksichtigt wird dabei die durch Preiserhöhungen entstandenen Mehrkosten, höchstens aber 500 Euro. Der Abschlag wird auf den Stand des monatlichen Abschlags vor der Preiserhöhung bzw. maximal um 500 Euro reduziert“, so Klemens Diekmann.

Bürgermeister Erik Lierenfeld befürwortet den Hilfsfonds: „In dieser schwierigen Zeit ist es wichtig, zusammenzuhalten und niemanden mit seinen Problemen alleine zu lassen. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich manche Bürgerinnen und Bürger eine Grundversorgung mit Wärme und Strom nicht mehr leisten können. Daher begrüße ich es sehr, dass wir im Stadtrat in enger Abstimmung mit der evd zu dieser guten Lösung gekommen sind.“

Um Unterstützung aus dem Härtefallfonds zu erhalten, müssen Kundinnen und Kunden gewisse Voraussetzungen erfüllen:  Der Fonds ist ausschließlich für Wohnungsmieter mit eigenem Zähler gedacht, die als Privat- bzw. Haushaltskunden in Dormagen Strom zu Wärmezwecken beziehen. Zudem darf der Antragssteller keine Rabatte auf seinen Energiebezug erhalten, keine staatlichen Transferleistungen erhalten oder beantragt haben und muss mehr als 20 % des Nettoeinkommens des Haushalts für die Energiezahlungen aufbringen.

Kundinnen und Kunden, die die Kriterien erfüllen, können Unterstützung aus dem Fonds beantragen. Um die Anforderungen nachzuweisen, müssen die Antragssteller eine Selbstauskunft vollständig ausfüllen und im Original per Post an die evd versenden oder wahlweise auch im Kundenzentrum abgeben. Der Vordruck und weitere Informationen sind auf www.evd-dormagen.de/fonds abrufbar. Eine neutrale Schiedsstelle bei der evd entscheidet dann anhand der eingereichten Unterlagen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, ob alle Voraussetzungen für eine Unterstützung aus dem Fonds gegeben sind.

Interessierte können Fragen an haertefallfonds@evd-dormagen.de richten.

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