Hier gilt am Altweiberdonnerstag das Glasverbot in Giesenkirchen (Karte: Stadt MG)
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Mönchengladbach. Verstärkte Jugendschutzkontrollen I Glasverbot an Altweiber in Giesenkirchen I Glasverbot für aktive Teilnehmer*innen von Karnevalsumzügen

Der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst der Stadtverwaltung (KOS) bereitet sich auf die Einsätze im Straßenkarneval vor. Der Jugendschutz, insbesondere im Bereich Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, wird bei der Kontrolltätigkeit im Vordergrund stehen. Schwerpunkteinsätze gibt es an Altweiber in Giesenkirchen, am Tulpensonntag in Rheindahlen und am Veilchendienstag in der Mönchengladbacher Innenstadt., so das Ordnungsamt.

Glasverbot am Altweiberdonnerstag in Giesenkirchen

Im Zentrum von Giesenkirchen gilt beim Altweibertreffen von 11 bis 22 Uhr wieder ein Glasverbot, das konsequent überwacht und durchgesetzt wird. In dieser Zeit sind das Mitführen und die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern verboten.

Die Verbote gelten für folgende Straßen / Bereiche:

• Am Alten Friedhof – von Fliederweg bis Kleinenbroicher Straße
• Borrengasse – von Vikarienweg bis Konstantinplatz
• Dömgesstraße – von Konstantinplatz bis Kleinenbroicher Straße
• Dominikus-Vraetz Straße – von Mohnweg bis Konstantinstraße
• Fliederweg – von Am Alten Friedhof bis Mohnweg
• Heukenstraße – von Konstantinstraße bis Vikarienweg einschließlich des Parkplatzes im Einmündungsbereich Vikarienweg / Heukenstraße
• Kleinenbroicher Straße – von Konstantinplatz bis Dömgesstraße
• Konstantinplatz – vollständig
• Konstantinstraße – von Verbindungsweg Am Alten Friedhof / Konstantinstraße bis Kleinenbroicher Straße
• Mohnweg – von Fliederweg bis Dominikus-Vraetz-Straße
• Vikarienweg – vollständig inkl. des Parkplatzes Vikarienweg / Heukenstraße
• Park zwischen Mohnweg und Am Alten Friedhof inkl. Skateranlage, Spielwiese und des angrenzenden Parkplatzes
• Park zwischen Dominikus-Vraetz-Straße und Kleinenbroicher Straße inkl. aller angrenzenden Wege
• Verbindungsweg zwischen Am Alten Friedhof und Konstantinstraße
• Verbindungsweg zwischen Kleinenbroicher Straße und Dominikus-Vraetz-Straße

Von dem Verbot ausgenommen sind die Anlieger der oben genannten Bereiche, die sich auf dem Weg zu ihrer Wohnung oder ihrem Grundstück befinden. Das heißt: Wer zum Beispiel vom Einkauf nach Hause kommt, und Glasflaschen dabeihat, ist nicht vom Verbot betroffen. Auch die konzessionierten Außenflächen der im Verbotsbereich liegenden Gaststätten unterliegen nicht dem Glasverbot. Den Betreibern ist es innerhalb der konzessionierten Flächen auch weiterhin gestattet, Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle in Glasbehältnissen abzugeben.

Glasverbot für aktive Teilnehmer*innen an Karnevalsumzügen

Wie bereits in vergangenen Jahren erfolgreich erprobt, ist den aktiven Zugteilnehmer*innen bei allen Karnevalsumzügen im Stadtgebiet das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen für die Dauer des Umzugs untersagt.

Ordnungsamt an der Hauptstraße an Altweiber geschlossen

Am 16. Februar (Altweiber) bleibt das Gebäude Hauptstraße 162 des Ordnungsamtes geschlossen, da die Kolleginnen und Kollegen des Innendienstes den KOS an diesem Tag verstärken. So sind unter anderem die untere Fischereibehörde, die untere Jagdbehörde, das Fundbüro und die Gewerbeabteilung nicht erreichbar.

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