Sandhasensonntag Alstätte (Archivbild: © Stadt Ahaus)
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Ahaus. Rat entscheidet: Regel-Ausnahme-Verhältnis für Sonntagsarbeit bleibt gewahrt

Der Sandhasensonntag mit traditionellem Sandhasenlauf am 5. März in Alstätte und der Ahauser Ostermarkt am 26. März sind verkaufsoffene Sonntage. Das hat der Rat am Abend mit entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnungen beschlossen. Er kam nach Abwägung der geplanten Veranstaltungsabläufe zu dem Entschluss, dass das öffentliche Interesse an einer Freigabe der Tage als verkaufsoffene Sonntage im zentralen Kernbereich des Ortsteils Alstätte und im zentralen Innenstadtbereich von Ahaus gegeben ist. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen bleibe dadurch gewahrt.

Das Ladenöffnungsgesetz NRW ermöglicht die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen im Zusammenhang von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. An die Begründung für die anlassbezogene Öffnung werden nach der aktuellen Rechtsprechung hohe Anforderungen gestellt. Danach muss die öffentliche Wirkung der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfindenden Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen gegenüber der typischen werkstäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen. Die Ladenöffnung darf insofern nur ein Beiwerk zur anlassbezogenen Veranstaltung sein.

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